Anzeige
STRATEGIE15. Juni 2021

Bitkom fürchtet Vollbremsung für Krypto-Branche

Die geplante Kryptowerte-Transferverordnung könnte Deutschlands Führungsrolle bei Blockchain-Technologien und im Krypto-Sektor gefährden, so der Bitkom anlässlich der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs. Der Verband bietet an, eine konstruktive Rolle bei der Lösung zu spielen und zwischen Aufsichtsbehörde und Krypto-Branche zu vermitteln.

Die Bundesregierung will Krypto-Assets an die Kette legen – droht die Zerstörung einer ganzen Branche? <Q>Ink-Drop / Bigstockphoto
Die Bundesregierung will Krypto-Assets an die Kette legen – droht die Zerstörung einer ganzen Branche? Ink-Drop / Bigstockphoto

 

Künftig sollen Banken die Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML / CFT) auch bei Kryptowerten durchsetzen – insbesondere durch eine eindeutige Identifizierung der Kunden. Doch im Umfeld von Blockchains und Krypto-Wallets sind KYC-Prozesse aus der traditionellen Finanzwelt nicht einfach 1:1 übertragbar. Darauf macht der Bitkom aufmerksam. Im aktuellen Entwurf der Kryptowerte-Transferverordnung hat der IT-Verband Verpflichtungen für die Finanzbranche gefunden, die seines Erachtens in der Praxis nicht umsetzbar sind. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Kundinnen und Kunden zu unregulierten Marktteilnehmern und ins Ausland abwandern.

Konkrete Kritikpunkte

Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom könnte Deutschland seine internationale Vorreiterrolle bei der Blockchain-Technologie und im Krypto-Sektor verspielen, wenn dieser Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums umgesetzt wird. Denn nach den Vorgaben des derzeitigen Entwurfs sollen Kryptowertedienstleister fortan Daten zu Auftraggebenden und Empfangenden bei Übertragungen von Kryptowerten erheben, speichern und übermitteln. Blockchain-Experte Patrick Hansen vom Bitkom nennt als ein Beispiel die Übertragung von Kryptowerten auf sogenannte „Unhosted Wallets“, die nicht von anderen Kryptowertediensleistern verwaltet werden. Ein weiterer kritischer Fall sind „Smart Contracts“, die keinen Inhaber oder gar eine Anschrift haben.

<q>Bitkom</q>
Bitkom

Manche Verpflichtungen der Verordnung sind in der Praxis nicht erfüllbar, sodass deutsche Kryptowerte-Dienstleister zentrale Funktionen ihres Geschäftsmodells nicht mehr erbringen könnten. Das hätte verheerende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleister und würde die Blockchain-Strategie der Bundesregierung konterkarieren.“

Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom

Auch bei Übertragungen zwischen zwei Kryptowerte-Dienstleistern – zum Beispiel zwei Kryptoverwahrern – lassen sich die geplanten Anforderungen zurzeit noch nicht umsetzen, da es bisher an einem technischen Standard für den Datenaustausch mangelt. Eine ausführliche Stellungnahme zur Kryptowerte-Transferverordnung ist online auf der Website des Bitkom verfügbar.

Auswege aus dem Dilemma

Bitkom plädiert dafür, risikoangemessene Lösungen für das Geldwäscherisiko bei Kryptowerten zu schaffen. Eine 1:1-Übertragung der herkömmlichen Pflichten erweise sich bei der gänzlich neuen und andersartigen Technologie der Krypto-Assets als nicht zielführend, betont Hansen. Stattdessen solle man sich die Eigenschaften der Blockchain wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit zunutze machen, wie etwa die lückenlose Nachverfolgung von Transaktionsketten über Blockchain-Analytics-Tools.

Auch heute schon werden Transaktionsketten zur Umsetzung von Geldwäschepflichten nachverfolgt und auf Geldwäscherisiken untersucht, so der Verbandsexperte. Dieser Ansatz sollte ausgebaut werden, anstatt pauschal personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu übermitteln.

Dialog statt Hau-Ruck-Verfahren

Hansen weist zudem darauf hin, dass in Kürze europäische Richtlinien für die Bekämpfung von Geldwäsche bei Kryptowerten veröffentlicht werden sollen. Angesichts des zunehmend grenzüberschreitenden Problems der Geldwäsche helfe es nicht weiter, mit nationalen Sonderregelungen vorzupreschen, kritisiert Hansen das Vorgehen der Bundesregierung. Statt eines „Hau-Ruck-Verfahrens zum Ende der Legislaturperiode“ fordert der Bitkom-Vertreter, einen ausreichenden Dialogprozess im Gesetzgebungsverfahren zu führen.

Der Verband will dieses Vorgehen konstruktiv begleiten und bringt sich dabei als Vermittler ins Spiel. Der Branchenverband wolle die Erarbeitung funktionierender Standards unterstützen und biete die Einrichtung entsprechender Arbeits- und Austauschgruppen zwischen Aufsichtsbehörde und Krypto-Unternehmen an, so Hansen. hj

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert