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STRATEGIE23. März 2017

Deutsche Kreditwirtschaft: Verbraucher­finanz­geschäfte – bitte “Gleiche Regeln für alle Anbieter schaffen”

Deutsche Kreditwirtschaft

Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel ihren Plan “Ver­brau­cher­fi­nanz­ge­schäfte: Bessere Produkte, größere Auswahl” vorgelegt. Die vier Verbände (BVR, DSGV, VÖB und vdp) begrüßen den Vorstoß, dass Verbrauchervertrauen zu stärken, die regulatorischen Hürden für grenz­über­schrei­ten­de Angebote zu reduzieren sowie die Entwicklung innovativer digitaler Finanzdienstleistungen für Verbraucher zu fördern. Es sei richtig und notwendig, dass die EU-Kommission dabei die bewährten Instrumente ihres “Bessere Regulierung”-Ansatzes anwende, so die DK.

Nich ganz so glücklich scheint die DK mit dem Plan der EU zu sein, Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in anderen EU-Währungen als dem Euro festzulegen. Diese Preise würden sich bereits transparent am Markt bilden. Einen regulatorischen Eingriff in diese Preisbildung lehnen die vier Verbände ab.

Gleiches Recht für alle

Im Bereich der Digitalisierung und Innovation von Finanzprodukten wünscht sich die DK, dass alle Akteure von Finanzdienstleistungen – auch FinTechs – den gleichen regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen unterliegen. Dies solle bitte auch für den Verbraucherschutz gelten. Damit werde ein “Level Playing Field” sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Anbietern vermieden.

Vorvertragliche Informationen für digitale Finanzangebote: Einmal reicht.

Das Vorhaben der EU-Kommission, die gegenwärtigen Regelungen für vorvertragliche Informationen zu überprüfen, um diese an die digitalen Finanzangebote anzupassen, unterstützen die vier Verbände. Hier gehe es vor allem darum, Doppelarbeiten zu vermeiden.

So solle sichergestellt werden, dass es aufgrund kumulativer Vorgaben, zum Beispiel aus dem Bereich des Verbraucherkreditrechts oder des elektronischen Geschäftsverkehrs, nicht zu einer Pflicht kommt, dieselben Informationsinhalte mehrfach zu erteilen. Wenn ausufernde Informationspflichten über Finanzprodukte abgebaut würden, dürfte das deren Verständnis vereinfachen. Denn zusätzliche Informationen führen nicht automatisch zu einer besseren Verständlichkeit. Dabei müssen die in vielen Bereichen gebotenen Vereinfachungen und Erleichterungen für sämtliche Vertriebskanäle gleichermaßen gelten.aj

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