ALLGEMEIN27. Februar 2024

Kostenlose Echtzeitüberweisung kommt 2025 – IBAN-Name-Check wird Pflicht

AlexLMX/bigstock.com

Im Konkurrenzkampf mit den US-Zahlungsanbietern wie Visa, Mastercard und Paypal hat die Europäische Kommission jetzt für den Euroraum die Regeln für die kostenlose (bzw. aufpreisfreie) Echtzeitüberweisung verabschiedet. 10 Sekunden – das ist die Benchmark. So lange darf es in Zukunft noch dauern, bis eine Echtzeitüberweisung abgewickelt ist. Doch das stellt die Banken im Hinblick auf die Fraud Detection auf eine harte Probe, insbesondere wenn das 24/7/365 gelten soll. Die Regelung kommt voraussichtlich im Herbst 2025.

Am vergangenen Montag hat der Rat der EU eine Verordnung angenommen, nach deren Inkrafttreten den Verbrauchern und Unternehmen Sofortzahlungen in Euro zur Verfügung gestellt werden. Konkret wolle man dazu beitragen, die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors zu verbessern und starke Abhängigkeiten von Finanzinstituten und ‑infrastrukturen aus Drittländern zu verringern.

Die Möglichkeiten zur Mobilisierung von Cashflows werden verbessert; dadurch entstehen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürgern und die Unternehmen, und es werden Chancen für innovative Dienste mit Zusatznutzen eröffnet.”

Aus der Mitteilung des EU-Rates

Rund um die Uhr sollen alle Teilnehmer Sofortzahlungen auslösen können, die binnen zehn Sekunden dem Empfänger gutgeschrieben werden. Dass das auch außerhalb der banküblichen Geschäftszeiten und länderübergreifend gilt, ist einerseits ein Risiko, andererseits dürfte hier ohnehin auch in der Vergangenheit niemand groß draufgeschaut haben. Die Verordnung trage den Besonderheiten von Unternehmen außerhalb des Euro-Währungsgebiets Rechnung, heißt es. So müssen Zahlungsdienstleister wie Banken, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, auch das Senden und Empfangen von Sofortüberweisungen in Euro anbieten. Gegebenenfalls anfallende Gebühren dürfen die Gebühren für Standardüberweisungen nicht übersteigen.

Nicht nur für die 20 Euro-Länder gültig

Das Gesetz soll im April 2024 in Kraft treten und wird nach einer 18-monatigen Übergangszeit –voraussichtlich im Herbst 2025 – wirksam, wobei nicht nur die 20 Euro-Länder davon profitieren. In Ländern mit nationaler Währung soll das neue Gesetz ab 2027 für Überweisungen in Euro und ab 2028 für Überweisungen in der jeweiligen Landeswährung greifen.

Die neuen Regeln werden nach einer Übergangszeit in Kraft treten. Diese wird für die Euro-Zone kürzer und für die Nicht-Euro-Zone länger sein, da diese mehr Zeit für die Anpassung benötigt. Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute erhalten so Zugang zu Zahlungssystemen, indem die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen geändert wird. Diese Institute sind deshalb verpflichtet, nach einer Übergangszeit die Versendung und den Empfang von Sofortüberweisungen anzubieten. Die Richtlinie sieht angemessene Garantien vor, um sicherzustellen, dass der Zugang von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten zu Zahlungssystemen nicht zu einem zusätzlichen Risiko für das System führt.

IBAN-Abgleich mit dem Namen verpflichtend

Wichtig aber auch: Die Sofortzahlungsdienstleister sind verpflichtet, einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen vorzunehmen (IBAN-Name-Check), um den Zahler vor einer Transaktion auf eventuelle Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam zu machen. Diese Anforderung gilt prinzipiell auch für normale Überweisungen. Was bei abweichenden Zweitnamen oder kleineren Ungenauigkeiten in der Schreibweise etwa bei Firmennamen passiert, bleibt dabei offen. Hier wird der Gesetzgeber noch nachbessern müssen, um für die Banken Rechtssicherheit zu schaffen. Last not least enthält die Verordnung aber eine Überprüfungsklausel, nach der die Kommission einen Bericht vorlegen muss, in dem die Entwicklung der Kreditkosten bewertet wird.

Profitieren könnte von der neuen Regelung neben den Geschäftsleuten, die im besten Fall ihr Geld schneller haben, auch der Onlinehandel, der so zügiger Ware versenden kann. In der Vergangenheit hatte die Echtzeitüberweisung oder Sofortüberweisung ein Nischendasein gefristet, weil nahezu sämtliche Banken, die dieses anboten, Aufpreise dafür nahmen. Diese reichten von wenigen Cent bis rund 2 Euro.tw

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert