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ZAHLUNGSVERKEHR17. Mai 2023

MiCA und DAC8: EU beendet Anonymität von Krypto-Zahlungen

<Q>Gualtiero Boffi / Bigstockphoto
Gualtiero Boffi / Bigstockphoto

Zwei lange diskutierte Entwürfe rund um die Regulierung von Kryptowährungen und -Assets wurden nun vom EU-Rat verabschiedet. Auf den letzten Metern gab es noch eine wichtige Änderung: Die Bagatell-Grenze von 1.000 Euro ist gefallen. Nun müssen bei allen Transaktionen Sender, Empfänger und Ziel erfasst werden.

Für die Krypto-Branche dürften die Entscheidungen des EU-Ministerrates ein Worst-Case-Szenario bedeuten, das höchstens noch von einem kompletten Verbot zu übertreffen werden. Denn die Regulierung wird im EU-Raum drastisch verschärft. Experten erwarten, dass diese Entwicklung über den europäischen Kontinent hinaus auch die asiatischen und amerikanischen Gesetzesgeber und Aufsichtsbehörden motiviert, ebenfalls die Daumenschrauben anzuziehen. Mit zwei Verordnungen – DAC8 und MiCA – soll der Kryptomarkt einem strengen Regime unterworfen werden, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen künftig wirksam zu unterbinden.

MiCA abgesegnet

Nach langen Diskussionen im Plenum und dessen Wirtschaftsausschuss hatte zunächst im April das EU-Parlament die Verordnung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) final verabschiedet. Der EU-Ministerrat hat diese Fassung nun ebenfalls bestätigt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird MiCA unmittelbar EU-weit gelten, denn die Verordnung muss nicht erst in nationale Gesetze aufgenommen werden. Zum Teil sind allerdings Übergangsfristen vorgesehen, so dass die letzten Teile, beispielsweise zu Stablecoins („E-Money-Tokens“), erst Mitte 2024 in Kraft treten.

Ein wesentlicher Punkt beim Streit um die Krypto-Regulierung im Rahmen von MiCA war stets das Thema Anonymität. Zunächst war sogar ein Verbot von Unhosted Wallets diskutiert worden, doch zur Erleichterung der Kryptobranche wurde dies nicht in die MiCA-Verordnung aufgenommen. Anders als bei Hosted Wallets sollte hier sogar eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro gelten, was zumindest einen Rest Anonymität gewahrt hätte (IT-Finanzmagazin berichtete).

Doch diese Ausnahme wurde zuletzt noch gestrichen. So unterliegen nun alle Krypto-Transaktionen den üblichen Regularien. Auftraggeber und Empfänger müssen bekannt sein und in Bezug auf Terrorfinanzierung und Sanktionslisten überprüft werden. Darüber hinaus müssen die Wallets oder beteiligte Konten erfasst und dokumentiert werden.

Darüber hinaus verlangt MiCA beispielsweise eine Lizenz von Kryptofirmen, wie etwa Wallet-Anbietern oder Kryptobörsen. Stablecoin-Anbieter sind werden dazu verpflichtet, geeignete Reserven vorzuhalten und dies offenzulegen. Emittenten von Krypto-Assets müssen ein sogenanntes Whitepaper veröffentlichen, das Angaben zur Funktion der Kryptowährung, der zugrunde liegenden Blockchain und dem Energieverbrauch macht.

DAC8 beschlossen

Die 8. Erweiterung der Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation, DAC8), dient der Sicherstellung von steuerlicher Transparenz und Ehrlichkeit auch im Bereich neuer Technologien, insbesondere bei Krypto-Services. Damit werden MiCA-Bestimmungen um steuerliche Meldepflichten ergänzt, die auch einen automatisierten Informationsaustausch ermöglichen. Diese Konkretisierung folgt der OECD-Empfehlung zum Informationsaustausch im Krypto-Markt, die im vergangenen Oktober unter dem Titel Crypto Asset Reporting Framework (CARF) vorgelegt wurde.

Einbezogen wurden darüber hinaus Anpassungen am Common Reporting Standard (CRS). Betroffen sind sowohl Crypto-Asset Service Provider (CASP), die im Rahmen von MiCA eine EU-Lizenz beantragen müssen, aber auch Crypto-Asset Operators (CAOs), die außerhalb Europas sitzen, aber Kunden in der EU bedienen. Letztlich wird so eine doppelte Meldepflicht installiert, denn melden müssen sowohl Einzelpersonen, die Transaktionen ausführen oder Gewinne erzielen, zum anderen die genutzten Dienstleister.

Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Im Rahmen des DAC8 wurden sogar Mindestsanktionen festgelegt: 20.000 Euro für natürliche Personen, 50.000 Euro für juristische Personen mit Umsätzen unter 6 Millionen Euro, ansonsten 150.000 Euro betragen die Untergrenzen der Strafen. Sie können auch gegen Mitglieder der Leitungsorgane betroffener Unternehmen durchgesetzt werden. In Kraft treten soll DAC8 zum 1. Januar 2026. Auch diese Richtlinie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Jedoch können die EU-Staaten auch weitergehende eigene Regelungen erlassen und z.B. höhere Mindeststrafen festsetzen. Weitere Details finden sich im FAQ der EU-Kommission.

EU will vorangehen

Im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes leitete die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson die Sitzung mit ihren EU-Kollegen. Sie begrüßte die Verabschiedung der beiden Richtlinien und verwies auf die Notwendigkeit einer wirksamen Regulierung angesichts Verwerfungen der vergangenen Monate, bei der viele Anleger Geld mit Krypto-Assets verloren hatten.

<Q>EU-Kommission
EU-Kommission

Ich freue mich sehr, dass wir heute unser Versprechen einhalten, mit der Regulierung des Krypto-Asset-Sektors zu beginnen. Die jüngsten Ereignisse haben die dringende Notwendigkeit bestätigt, Regeln aufzuerlegen, die die Europäer, die in diese Vermögenswerte investiert haben, besser schützen und den Missbrauch der Krypto-Industrie zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin

Es würden damit auch Steuerschlupflöcher geschlossen, so Svantesson weiter. Dies reduziere das Risiko, dass Krypto-Assets als sicherer Hafen für Steuervermeidung und Steuerbetrug verwendet werden. Das Abkommen sei ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU führend bei der Umsetzung globaler Standards sei, so die schwedische Finanzministerin. hj

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