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ARCHIV17. Dezember 2020

MiFID II Quick Fix sorgt für Vereinfachungen im Wertpapiergeschäft

Die DK begrüße den von den Trilogparteien gefundenen Kompromiss zum sogenannten MiFID Quick Fix. Der Quick Fix enthält einige Änderungen des europäischen Rechtsrahmens für Wertpapiergeschäfte. Die Änderungen seien aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen nicht nur eine sinnvolle Reaktion auf die Auswirkungen der Coronapandemie. Sie sind zudem kundenfreundlich und vereinfachen die durch MiFID II übermäßig komplex gewordenen Abläufe im Wertpapiergeschäft.

Einige der Anfang 2018 in Kraft getretenen Regelungen der MiFID II waren immer wieder Anlass für Bankkunden, sich beispielsweise über zu umfangreiche und redundante Informationen zu beklagen. Die DK hatte sich daher für eine Überprüfung dieser Vorgaben eingesetzt.

Insbesondere die Erleichterungen für das im Zuge der Coronakrise in der Bedeutung gestiegene Telefongeschäft sind nach Meinung der Bankenverbände für die Kunden wichtig und hilfreich. Auch die Entbürokratisierung bei Geschäften mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien (unter anderem im Interbankenhandel) sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die DK unterstützt darüber hinaus den künftigen Vorrang der elektronischen vor der papierhaften Information, nicht zuletzt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten.

Die jetzt vorgesehenen Änderungen sind Ergebnis einer weiter andauernden, umfassenden Überprüfung der europäischen Regelwerke MiFID II/MiFIR, die aus Sicht der DK auch im Laufe des Jahres 2021 genutzt werden muss, um die Kapitalmärkte für Anleger wieder attraktiver zu machen und die Wertpapierkultur auf Dauer zu stärken.

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