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ARCHIV12. April 2017

paydirekt will mit P2P-Payment starten: Bundes­kartellamt hat keine Einwände

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt habe ‘nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer neuen Zahlungsfunktion beim Internet-Bezahlverfahren paydirekt’. Mit dem neuen P2P-Payment sollen paydirekt-Nutzer künftig Geldbeträge von Handy zu Handy überweisen können – fast für alle Banken. Die Gerüchte­küche brodelt – Insider rechnen schon diesen Sommer mit dem P2P-Start von paydirekt.

Normalerweise ist das Bundeskartellamt sehr streng, was die Zusammenarbeit der Banken angeht – so hatte es die Zusammenarbeit beim P2P-Payment zwischen Sparkassen und Volks- & Raiffeisenbanken (dem geplanten “Geldboten”) untersagt und zwang die Institute zu den inkompatiblen Versionen “Kwitt” (Sparkassen) und “Geld senden und empfangen” (Volks-&Raiffeisenbanken) – wir berichteten.

Nun fragte paydirekt an, ob das Gemeinschaftsunternehmen der Banken denn eine P2P-Payment-Funktion anbieten dürfe. Das überraschende Ergebnis:

Bundeskartellamt

Wir haben keine Einwände gegen diese Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland im Bereich der mobilen Bezahlverfahren. Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens kann paydirekt sein Internet-Bezahlverfahren um eine mobile Funktion ergänzen, die der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber schon seit geraumer Zeit anbieten.“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Der Unterschied: paydirekt ist ein Gemeinschaftsunternehmen zahlreicher Kreditinstitute in Deutschland (unter anderem auch der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken) und habe bislang noch keine starke Marktposition erreichen können. Mit der neuen Zahlungsfunktion werde das Verfahren um eine unkomplizierte Lösung für mobile Zahlungen im privaten Bereich ergänzt. Kunden können künftig mit ihrer paydirekt-App an die in ihrem Handy gespeicherten Kontaktpersonen direkt Geld zahlen und müssen hierfür keine IBAN oder TAN mehr eingeben.

Die Schwäche von paydirekt gegenüber Paypal hat wohl bei der Überzeugungsarbeit geholfen

Der führende Anbieter von Internet-Bezahlverfahren Paypal hat seine App bereits seit geraumer Zeit mit einer solchen P2P-Funktion ausgestattet. Weitere Anbieter derartiger Bezahlverfahren sind u.a. FinTechs wie Lendstar, Cringle oder Tabbt, aber eben auch die zur Inkompatibilität gezwungene Sparkassengruppe („Kwitt“) sowie die Volks- und Raiffeisenbanken („Geld senden und empfangen“). So wird es nun wahrscheinlich, dass der “Geldbote” nun doch durch die paydirekt-Tür kommt.

Die Parteien hatten das Bundeskartellamt im November 2016 umfassend über das Projekt informiert. In der Prüfung ist letztlich offen geblieben, ob es einen eigenständigen Markt für derartige kostenlose P2P-Transaktionen gibt, auf dem der Wettbewerb durch die Kooperation möglicherweise behindert werden könnte, oder ob es sich bei dieser Zahlungsfunktion um eine unselbständige Teilfunktion des Online-Bankings handelt.

Auf der Basis der durchgeführten Ermittlungen hat das Bundeskartellamt den Parteien mitgeteilt, dass es das Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand nicht aufgreifen wird.aj

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