Warum die BaFin eine Geldstrafe gegen die Klarna-Tochter Sofort verhängt hat
Zahlungsinstitute wie die Sofort GmbH unterliegen den inzwischen vergleichsweise streng eingehaltenen Sorgfaltspflichten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG), um die Nutzung ihrer Dienstleistungen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die wesentlichen Anforderungen enthalten die Identitätsfeststellung von Vertragspartnern und die fortlaufende Aktualisierung von Kundendaten, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Durch die kontinuierliche Überwachung sollen insbesondere Risikofaktoren erkannt werden, die zum Beginn der Geschäftsbeziehung noch nicht existierten oder erkennbar waren. Zusätzlich müssen die Institute die Daten der Vertragspartnerinnen und -partner fortlaufend aktualisieren und analysieren.
Bußgeld über 150.000 Euro gegen Sofort verhängt
Der Bußgeldbescheid in Höhe von 150.000 Euro wurde gemäß § 130 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit den bußgeldbewehrten Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) erlassen. Diese Entscheidung der BaFin wurde als rechtskräftig erklärt. Die Maßnahme der BaFin unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Geldwäschepräventionsvorschriften für Finanzinstitute und betont die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung und Aktualisierung von Kundendaten, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten.tw
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