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SECURITY19. Mai 2025

Ein Sonderbauftragter muss ran: BaFin nimmt die FIL Fondsbank ins Visier

BaFinKai Hartmann Photography / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der FIL Fondsbank GmbH mit Wirkung zum 5. Mai 2025 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Diese Anordnung erfolgte auf Grundlage einer Sonderprüfung aus dem Jahr 2024, welche Mängel in mehreren Teilbereichen der Geschäftsorganisation identifizierte. Insbesondere betroffen waren das Informationsrisikomanagement, das IT-Service-Continuity-Management sowie die IT-Revision.

Zur Überwachung der Beseitigung dieser Defizite wurde ein Sonderbeauftragter bestellt. Zudem hat die BaFin gegenüber der FIL Fondsbank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 KWG festgesetzt, die bis zur vollständigen Behebung der Mängel gelten. Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist eine zentrale aufsichtsrechtliche Pflicht, um die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen in Kreditinstituten dauerhaft zu gewährleisten. Die Maßnahmen der BaFin sind rechtskräftig und erfolgen im Einklang mit den Transparenzvorgaben nach § 60b KWG.

FIL Fondsbank: Verkaufspläne vom Tisch

Die FIL Fondsbank GmbH ist ein auf Fondssparpläne und Depotdienstleistungen spezialisierter Finanzdienstleister, der sowohl Privat- als auch institutionelle Anleger betreut und für eine Vielzahl an Honorarberatungen die Depots betreuende Bank ist. Im August 2023 berichteten Medien, dass Fidelity International einen möglichen Verkauf der FFB prüfe. Doch Im November 2023 stellte die Geschäftsführung  klar, dass die FIL Fondsbank weiterhin Teil von Fidelity International bleibt und aktuell kein Verkauf geplant sei. Das Unternehmen operiert also weiterhin unter seiner bestehenden Eigentümerstruktur und steht damit in nächster Zeit im Fokus aufsichtsrechtlicher Maßnahmen aufgrund organisatorischer Herausforderungen.tw

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