Die Bafin ordnet bei der Nord LB die Beseitigung von Geldwäsche-Mängeln an

Nord LB
Die Bafin hat bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale gewichtige Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Nach Angaben der Aufsicht betreffen die Defizite insbesondere die Prozesse zur Aktualisierung von Kundendaten sowie einen erheblichen Bestand an nicht oder nicht vollständig aktualisierten Datensätzen. Damit habe die Nord LB gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes verstoßen. Kreditinstitute sind demnach verpflichtet, Geschäftsbeziehungen kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass Dokumente, Daten und Informationen über ihre Kundinnen und Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert werden.
Die Bafin hat angeordnet, dass die Nord LB innerhalb festgelegter Fristen ein Konzept zur Kundendatenaktualisierung vorlegen und anschließend umsetzen muss. Darüber hinaus muss das Institut sämtliche betroffenen Kundendaten auf einen aktuellen und vollständigen Stand bringen. Die Landesbank ist zudem verpflichtet, die Finanzaufsicht laufend über den Umsetzungsfortschritt zu informieren. Angaben zum Umfang des Rückstands, zur Zahl der betroffenen Kundinnen und Kunden oder zu den konkreten Fristen machte die Bafin nicht.
Anordnung seit Juni bestandskräftig
Die Maßnahmen beruhen auf Paragraf 51 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes sowie Paragraf 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes. Die Anordnung ist nach Angaben der Bafin bereits seit dem 14. Juni 2026 bestandskräftig. Veröffentlicht wurde sie am 3. August 2026. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken unter anderem dazu, ihre Kundinnen und Kunden zu identifizieren, Geschäftsbeziehungen fortlaufend zu überwachen und die dabei erhobenen Informationen regelmäßig zu überprüfen. Dadurch soll verhindert werden, dass Finanzdienstleistungen zur Geldwäsche oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten missbraucht werden.tw
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