ARCHIV29. Dezember 2017

e-Identifizierung per Personalausweis: Bundesver­waltungsamt vergibt erstes Zertifikat für Sparkassen

Personalausweis per Lesegerät auslesen
BMI

Unternehmen und Behörden können mit der elektronischen Iden­ti­fi­zie­rung per Personalausweis die benötigten persönlichen Daten direkt in ihre Systeme übernehmen. Doch das Vor-Ort-Auslesen bedarf einer Berechtigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das erste Berechtigungszertifikat hat nun die S-Direkt erhalten, um künftig allen 396 deutschen Sparkassen die Vorteile dieser neuen Möglichkeit vor allem für Kontoeröffnungen in ihren Filialen zu ermöglichen.

Seit Juli 2017 ermöglicht der Gesetzgeber eine neue Art des Auslesens und der Nutzung der auf dem Personalausweis-Chip gespeicherten Daten. Überall dort, wo Personaldaten in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich das sog. Vor-Ort-Auslesen an. Bei dieser Vor-Ort-Identifizierung benötigen Ausweisinhaber weder Technik noch eine aktivierte Online-Ausweisfunktion oder eine PIN. Sämtliche seit November 2010 ausgestellten Personalausweise (aktuell über 56 Millionen Stück) können für das Vor-Ort-Auslesen genutzt werden.

Klaus Wolter BVA
BVA

Wir sind sicher, dass mit dieser neuen Möglichkeit zur Verwendung der Chipdaten die Vorteile der gesamten Personalausweisinfrastruktur deutlich zutage treten. Die seit 2010 bereits mögliche Online-Verwendung wird dadurch gestützt werden. Die Übernahme der auf dem Personalausweischip enthaltenen Daten dürfe natürlich nicht ohne eine vorherige Prüfung stattfinden. Die Freigabe zum Auslesen erfolgt erst nach Zustimmung durch den Ausweisinhaber und einem erfolgreichen Lichtbildabgleich mit der auf dem Personalausweis aufgedruckten Zugangsnummer bzw. CAN, im Falle der Sparkassen, durch den Sachbearbeiter in der Filiale.“

Klaus Wolter, Leiter Vergabestelle Berechtigungszertifikate BVA

Personalausweis auslesen: Noch bedarf es einiger Vorarbeiten

Für das Auslesen vor Ort wird die bisher für die Online-Nutzung ausgelegte Software des Bundes, die AusweisApp2, noch modifiziert werden müssen. Sobald dies umgesetzt ist, werden in einer oder mehreren Sparkassen sowohl die AusweisApp2 als auch benötigte Kartenlesegeräte ausgerollt, um in sog. Pilotprojekten den reibungslosen Ablauf zu testen. Gespräche mit mehreren Sparkassen für eine solche Pilotierung finden bereits statt.

Matthias Drefs, S-Direkt
Matthias Drefs, S-Direktosv-online.de

Matthias Drefs, Bereichsleiter Zentrale Dienste und Projektierung bei der S-Direkt freut sich über die erteilte Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen: „Wir können unseren Sparkassen eine Dienstleistung anbieten, die einerseits zu 100%igen Kundendaten in ihren Systemen führt und andererseits durch die schnelle Abwicklung der Datenübernahme mehr Zeit für die individuelle Kundenberatung am Schalter gewährt.“

Auch Governikus, die im Auftrag des Bundes die AusweisApp2 entwickelt, gehen derzeit davon aus, dass die AusweisApp2 für das Vor-Ort-Auslesen mit der CAN  im Laufe des ersten Quartals 2018 ausgeliefert werden könne.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunft von elektronischen Identitäten auch von der sicheren Verwendung und dem verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten abhängt. Der Personalausweis hat sich in den vergangenen 7 Jahren diesbezüglich bereits bewährt.“

Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer Governikus

Das für das Auslesen von Personalausweisdaten benötigte serverbasierte Gegenstück, ein sog. eID-Server, wird künftig für die S-Direkt im zertifizierten Rechenzentrum der Governikus betrieben.aj

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