FINTECH17. Juli 2023

Bafin verlängert Geldwäsche-Auflagen gegen N26

N26 wird den Sonderbeauftragten der BaFin und andere Einschränkungen nicht los. Die Bankenaufsicht ist auch zwei Jahre nach der Verhängung erster Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche noch nicht mit den erzielten Fortschritten zufrieden.

N26 wird die BaFin nicht los ...
N26
Die Neo-Bank N26 wird auch in Zukunft bei ihrem Wachstum durch Auflagen der Bankenaufsicht BaFin beschränkt (Website). Das Berliner Start-up darf nach einer Anordnung der BaFin, die am Montag in Frankfurt bekanntgegeben wurde, auch weiterhin nur maximal 50.000 Neukunden im Monat annehmen. Hintergrund sei, dass N26 trotz einiger Fortschritte nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung habe, erklärte die BaFin. Daher sei auch das Mandat eines Sonderbeauftragten verlängert worden, der bei dem Berliner Start-up die Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Maßnahmen überwachen soll.

2021 hatte die BaFin dem deutschen Start-up vorgeworfen, bei seinem rasanten Wachstum zu wenig zur Bekämpfung von Geldwäsche zu unternehmen. Damals verhängte die Aufsichtsbehörde auch eine Geldbuße von 4,25 Millionen Euro, weil N26 Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet eingereicht hatte.

N26 erklärte, man habe die 2021 veröffentlichte Anordnung zu den Themen Geschäftsorganisation und Risikomanagement …

… vollständig erfüllt und ist ausgelaufen. Damit konnten die geforderten bankaufsichtlichen und regulatorischen Vorgaben in diesem Bereich umgesetzt werden.”

Weiter heißt es auf der Website: “N26 hat in den vergangenen Jahren umfassend in Präventionsmaßnahmen im Bereich Geldwäsche investiert sowie diesen personell verstärkt und technologisch optimiert.”  Die jüngste Anordnung erkenne “diese signifikanten Fortschritte an” und enthalte einen Plan, um offenen Fragen zu klären. “N26 wird auch weiterhin in enger Abstimmung mit der BaFin und dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten, um die aktualisierte Anordnung mit den entsprechenden Maßnahmen vollumfänglich umzusetzen.”

Die BaFin geht seit einiger Zeit verstärkt gegen Neo-Banken sowie Onlinebroker wie Flatexdegiro vor. Im Fall von N26 ist die BaFin der Ansicht, dass das Unternehmen zu schnell gewachsen ist und seine Prozesse und Kontrollen nicht entsprechend weiterentwickelt hat.dpa

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