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STRATEGIE27. März 2020

Bitkom fordert bindende EU-Regulierung von Krypto-Werten

Der deutsche ITK-Verband Bitkom plädiert dafür, die EU-weiten Regelungen von Krypto-Werten nicht in einer Richtlinie festzulegen, die von den Mitgliedsländern interpretiert und ausgestaltet werden kann. Sondern einen gemeinsamen Markt zu schaffen, der auf einer bindenden EU-Regulierung basiert.

Wie sollen Krypto-Währungen und andere Tokens in der EU reguliert werden? <q>WorldSpectrum/Pixabay
Wie sollen Krypto-Währungen und andere Tokens in der EU reguliert werden? WorldSpectrum/Pixabay

 

Die EU-Kommission hat Ende 2019 einen Online-Konsultationsprozess zur Regulierung von Krypto-Werten unterschiedlichster Art angestoßen. Bis zum 19. März 2020 konnten Marktteilnehmer, Verbände, Bürger und Unternehmen ihre Stellungnahmen abgeben.

Einheitlicher Markt gefordert

Auch der Bitkom hat sich in diese Diskussion eingebracht. Eine der wichtigsten Forderungen des Verbandes: eine verbindliche, einheitliche Regelung, die einen gemeinsamen Markt bei Währungs- und Wertpapier-Token schafft. Dies sei nur mittels bindender EU-Regulierung zu erreichen – eine Richtlinie sei dafür nicht ausreichend. Eine solche führe durch die jeweilige unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu einem Flickenteppich, der letztlich zu Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern führt. Das habe beispielsweise die Geldwäsche-Richtlinie gezeigt.

Bitkom

„Wir brauchen einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt für Krypto-Werte, um im Wettbewerb mit Unternehmen aus den USA oder Asien bestehen zu können.“

Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain, Bitkom e.V.

Nur ein einheitlicher Markt sei auch attraktiv für den Absatz von Krypto-Werten und damit auch als Ort für Unternehmensgründungen.

Regulatorische Klassifizierung

Ein wichtiger Aspekt sei die trennscharfe Klassifizierung der Krypto-Token. Diese müsse sich an den Funktionen und Rechten des Tokens orientieren, nicht nach Bezeichnungen des Herausgebers. Zu unterscheiden seien beispielsweise Token-Arten wie Payment-, Investment- und Utility-Token, außerdem Mischformen, die mehrere Funktionen zugleich abbilden.

Auch hier spricht sich der Bitkom für strenge Vorgaben aus: Die Regulierung sollte sich zum einen an der analogen Entsprechung orientieren wie etwa von Zahlungsmitteln und Wertpapieren. Im Fall von Hybrid-Token plädiert der Verband dafür, jeweils die Maßstäbe derjenigen Kategorie anzulegen, die strenger reguliert ist, um Missbrauch oder ein Umgehen von Regulierungen über die Vermischung von Funktionen von vornherein auszuschließen.

Alte und neue Risiken im Blick behalten

Die Betrachtung der Gefahren von Krypto-Token darf sich nicht nur auf klassische Risiken wie Betrug, Geldwäsche, Marktmanipulation und ähnliches beschränken. Genauso müssen auch technologiebezogene „neue“ Risiken berücksichtigt werden. Diese sind ganz unterschiedlicher Art, wie Energieverbrauch, Endgültigkeit, Integrität des Netzwerks, „Forks“ (Rechtmäßigkeit von Abspaltungen), „Whales“ (Einfluss von Big Playern) oder das Recht auf Löschung beziehungsweise Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO.

Ebenso fordert der Bitkom, bereits Folgerisiken zu bedenken und in die Regulierung mit einzubeziehen. Als Beispiel nennt er die auf Blockchain-Technologien basierenden Smart Contracts. Fehlerhafte Algorithmen schaffen hier völlig neue Probleme. Deshalb sollten Standards entwickelt und entsprechende Zertifizierungen vorgegeben werden. Dies jedoch nicht allein auf EU-Ebene, sondern international abgestimmt mit Gremien und Marktteilnehmern.

Deutschland als Richtschnur

Vorbild bei der EU-Regulierung könnte nach Ansicht des Bitkom die deutsche Regulierung von Kryptowerten sein. Der Verband verwies in diesem Zusammenhang auf die Ergänzung des Kreditwesengesetzes um eine Definition von „Kryptowerten“. Wer im Bereich der „Kryptoverwahrung“ tätig sein will, also Kryptowerte für andere aufbewahrt, muss darüber hinaus verpflichtend eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen, die an strenge Vorgaben geknüpft ist.

Die Unternehmen am Markt hätten diese klaren Regeln nahezu einhellig begrüßt, da sie Rechtssicherheit bieten. Erst damit sei es möglich geworden, einen breiteren Markt für die Angebote zu erschließen, etwa bei institutionellen Partnern und Investoren.“ Da auch Themen wie Risikomanagement und Geldwäschepflichten damit verbunden seien, die bald EU-weit an Bedeutung gewinnen, stellten diese Erfahrungen nun einen Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen dar.

Den vollständigen Fragebogen mit allen Antworten zur EU-Konsultation „Public consultation on an EU framework for markets in crypto-assets“ hat der Bitkom auf seiner Website veröffentlicht. hj

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