Die BaFin sieht IT-Mängel bei der Citibank in Frankfurt
Citibank muss zur Mängelbeseitigung an die BaFin berichten
Aufgrund dieser Feststellungen hat die BaFin die Citibank Frankfurt am Main angewiesen, diese Mängel unverzüglich zu beheben und regelmäßig über die Fortschritte bei der Mängelbeseitigung an die BaFin und die Deutsche Bundesbank zu berichten. Diese Berichtspflicht soll sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen zügig und wirksam umgesetzt werden. Die Frankfurter Filiale der Citibank, die in New York ansässig ist, läuft als sogenannte Drittstaatenzweigstelle.
Die Anordnungen der BaFin basieren auf den gesetzlichen Regelungen des § 25a Absatz 1 und 2 sowie § 44 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG), in Verbindung mit § 53 Absatz 1 KWG, da es sich bei der Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main, um eine Zweigstelle eines Drittstaateninstituts handelt. Der Bescheid der BaFin ist seit dem 5. Juli 2024 rechtskräftig, wurde aber erst jetzt publiziert.tw
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