Die Bafin wirft der Helaba Mängel bei Geldwäschekontrollen vor

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Nach Anordnung der Bafin muss die Bank nun «angemessene und geeignete Maßnahmen» ergreifen, um die Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Vor allem müsse sie Kundendaten überprüfen und aktualisieren und der Behörde fortlaufend über die Fortschritte berichten. Der Bescheid an die Bank stammt bereits vom 13. Mai. Ein Sprecher der Helaba erklärte am Morgen, die Bank sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst.
Wir stehen im engen Austausch mit der Bafin, um die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.» Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.“
Ein Helaba-Sprecher
Bereits im Dezember hatte die Bafin wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention gegen die Helaba ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt. Damals ging es um Datenverarbeitungssysteme der Bank in dem Bereich, die laut der Behörde „nur eingeschränkt angemessen waren“. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und deren Daten regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen sie zudem ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend überwachen. Damit sollen sie verhindern, dass sie dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.
Erheblicher organisatorischer Aufwand
Dass die Bafin innerhalb weniger Monate erneut einschreitet, deutet darauf hin, dass die Defizite nicht nur einzelne technische Systeme betreffen. Die aktuellen Beanstandungen reichen von der Kundenidentifizierung und Datenpflege über die Risikoanalyse bis zur Transaktionsüberwachung und damit in zentrale Bereiche der Geldwäscheprävention. Für die Helaba dürfte die Umsetzung deshalb mit erheblichem organisatorischem und technischem Aufwand verbunden sein. Wie gravierend die Aufsicht die Mängel bewertet, lässt sich aus der veröffentlichten Anordnung allerdings nicht abschließend ablesen.dpa, Einordnung durch tw
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