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ARCHIV16. Dezember 2022

Verschärfte Identifikationsplicht im Kryptohandel – Doppelte Prüfung mit vorhandenen Bankdaten verhindern

Identifikation
Smile Studio AP / Bigstock

Krypto-Broker und FinTechs müssten sich spätestens jetzt Gedanken machen, wie sie ihre Kunden GwG-konform identifizieren können, ohne unnötige Komplexität zu schaffen. Eine Lösung sei laut Mario Voge, Head of Growth Management bei Swisscom Trust Services, die bereits geprüften Bankdaten als Grundlage zu verwenden. So könnten sich Unternehmen doppelte Prüfungen sparen.

Die FINMA fordere laut Swisscom in der teilrevidierten Fassung der Geldwäschereiverordnung für ‚Devisengeschäfte in virtuellen Währungen’, dass die Identität von Kunden ab einem bestimmten Betrag geprüft werden muss, sofern die Kryptowährung in Bargeld oder andere anonyme Zahlungsmittel getauscht wird. Dieser Schwellenwert liege bei 1.000 Franken monatlich. Bei Beträgen oberhalb dieser Grenze müssten Finanzintermediäre Transaktionen melden. Dies wiederum setzt allerdings eine eindeutige Identifikation der Kunden voraus.

Laut Voge müsse die Identifikation allerdings keine Hürde sein, wenn man sie richtig umsetzt. Im Finanzumfeld könnten sich Unternehmen den Umstand zunutze machen, dass Kunden für ein persönliches Bankkonto bereits einmal identifiziert wurden. In Kooperation mit einem anerkannten Trust Service Provider lasse sich aufbauend auf den Bankdaten eine Identifikationslösung umsetzen.

Mittels einer elektronischen Signatur auf einer Kopie eines Ausweisdokumentes lasse sich die Identität des Nutzers fälschungssicher und GwG-konform ermitteln. Ein Finanzdienstleister könne beispielsweise die Identität seiner Kunden auf rein digitalem Wege von deren Bank beziehen. Um eine derartige Signatur auszulösen, sei in der Schweiz lediglich der Login in der Banking-App notwendig – dieses Verfahren führe die PostFinance in Zusammenarbeit mit Swisscom Trust Services (Webseite) aktuell ein. In der EU existieren entsprechende Verfahren bereits länger, dort sei allerdings (z.B. in Deutschland) noch eine Referenzüberweisung notwendig, um die Identität zu bestätigen. So oder so sei das Verfahren für den Nutzer aber sehr komfortabel, da er lediglich seine gewohnte Online-Banking-Umgebung verwende und keine weiteren Prozesse wie beispielsweise eine Videoidentifikation durchlaufen müsse. Zudem seien Nutzer nicht an Öffnungszeiten, etwa von Callcentern oder Filialen, gebunden.

Auf Anbieterseite habe dieser Prozess den Vorteil, dass Kunden einen Service direkt nutzen können und keine Wartezeiten haben. Diese Convenience sorge in der Regel für geringere Absprungraten im Onboarding-Prozess und fördere so die Conversion. Rein digitale Verfahren seien zudem leicht skalierbar und günstiger als das manuelle Pendant.ft

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