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STRATEGIE15. März 2019

Online-Konsultation der Bundesregierung – ein „Genesis‑Block“ der Blockchain-Strategie

Aufruf, sich an der Online-Konsultation zu beteiligen
Rödl Rechts­anwalts­gesell­schaft Steuerberatungsgesellschaft

Der öffentliche Diskurs zum Thema Blockchain ist in den vergangenen Jahren äußerst intensiv geführt worden. Gleichwohl sind die behördlichen oder gar gesetzgeberischen Initiativen eher fragmentarisch geblieben. Unternehmen und (Rechts-)Anwender fanden vereinzelt Führung und Geleit in Veröffentlichungen etwa der SEC oder der BaFin zu eher währungsbezogenen Themen. Auch nahmen verschiedentlich Arbeitsgruppen und Verbände, z. B. der Blockchain Bundesverband oder die Working Group der EU-Kommission, ihre Arbeit auf. Nun startet die Online-Konsultation der Bundesregierung.

von Maria Fichtler, Sebastian Schüßler und Dr. Christian Conreder, Rechtsanwälte,
Rödl Rechts­anwalts­gesell­schaft Steuerberatungsgesellschaft

In einigen europäischen Ländern gibt es bereits konkretere rechtssetzende Projekte, wie etwa das geplante Blockchain-Gesetz in Liechtenstein, mit dem vorrangig der rechtliche Rahmen für Finanzmarktanwendungen abgesteckt werden soll. Dennoch zeigt sich die regulatorische Landschaft derzeit – wenn überhaupt vorhanden – stark zersplittert bzw. ist auch schon der Prozess der politischen Willensbildung uneinheitlich geblieben.

Autoren Dr. Christian Conreder, Sebastian Schüßler und Maria Fichtler, Rechtsanwälte
Dr. Christian Conreder, Rechtsanwalt, ist Associate Partner bei der Rödl Rechts­anwalts­gesell­schaft Steuerberatungsgesellschaft am Stand­ort Ham­burg und lei­tet den Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge­recht. Der Schwer­punkt sei­ner an­walt­li­chen Tä­tig­keit liegt im Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht, na­ment­lich in den Be­rei­chen des Zah­lungs­ver­kehrs- und Ka­pi­tal­an­la­ge­rechts. Ne­ben Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten, Emis­si­ons­häu­sern und Fa­mi­ly Of­fices be­rät Herr Dr. Con­re­der u a. Ban­ken, Zah­lungs­dienst­leis­ter, Kar­te­n­e­mit­ten­ten und Fin­Techs in zi­vil- und auf­sichts­recht­li­chen Fragestellungen.

Sebastian Schüßler ist als Rechtsanwalt und Digitalisierungsmanager Legal Technology in der Hamburger Niederlassung von Rödl & Partner tätig. Er be­fasst sich mit in­no­va­ti­ven (Le­gal Tech) Ge­schäfts­mo­del­len so­wie de­ren Ent­wick­lung. Zu­dem be­glei­tet Herr Schü­ß­ler als Rechts­an­walt Man­dan­ten in den Fel­dern dis­rup­ti­ve Tech­no­lo­gie­an­wen­dun­gen und di­gi­ta­le In­no­va­ti­on. Er lei­tet die Pra­xis­grup­pe „Le­gal Tech und Digitalisierung”.

Maria Fichtler, Rechtsanwältin, ist als Associate bei der Rödl Rechts­anwalts­gesell­schaft Steuerberatungsgesellschaft tätig. Als Teil des bank- und ka­pi­tal­an­la­ge­recht­li­chen Teams hat sich Frau Ficht­ler auf auf­sichts­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen ins­be­son­de­re aus den Be­rei­chen des Ka­pi­tal­an­la­ge­rechts und Zah­lungs­ver­kehrs­rechts spe­zia­li­siert. Hier be­rät Frau Ficht­ler vor al­lem Fin­Techs, Zah­lungs­dienst­leis­ter, Kar­te­n­e­mit­ten­ten aber auch Ka­pi­tal­­ver­­­wal­­tungs­­­ge­sel­l­­schaf­ten und Fond­sin­itia­to­ren bei kon­zep­tio­nel­len und ope­ra­ti­ven Themen.

Für die be­trof­fe­nen Ak­teu­re zieht dies häu­fig er­heb­li­che (In­ves­ti­ti­ons-)Un­si­cher­heit nach sich: An­ge­fan­gen mit Fra­gen der auf­sichts­recht­li­chen Ein­ord­nung (Wert­pa­pier ja oder nein? Sind Er­laub­nis- oder Re­gis­trie­rungs­pflich­ten ein­schlä­gig?) über The­men wie Ver­brau­cher­schutz bis hin zur Ar­beit­neh­mer­über­wa­chung – die Lis­te der of­fe­nen Punk­te ist lang.

Umso begrüßenswerter ist es, dass nach der Nennung im Koalitionsvertrag die Bundesregierung einen konkreten Zeitplan für ihre Strategieentwicklung vorlegt: Bis zum Sommer diesen Jahres soll eine Blockchain-Strategie ausgearbeitet werden.”

Zuvor besteht seit dem 20. Februar 2019 für Marktteilnehmer die Möglichkeit an einer Online-Konsultation zur Blockchain-Strategie auf Bundesebene teilzunehmen. Die Konsultation läuft noch bis zum 29. März 2019. Eine Teilnahme ist über die Homepage der Bundesregierung möglich (bzw. hier).

Online-Konsultation zur Blockchain-Strategie – Feedback aus dem Ökosystem

Mit der öffentlichen Konsultation sollen nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie namentlich Informationen von Marktteilnehmern zu Potenzialen, Treibern und Hemmnissen sowie zu konkreten Anwendungsfällen (sog. „Use Cases“) der Technologie gewonnen werden.

Bislang erwies sich es sich als eher schwierig, diese Informationen zu erlangen, da es insgesamt nur begrenzte Erfahrungswerte mit dieser neuen Technologie gab und zudem auch Unklarheiten bestehen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der vielfältigen Anwendungsfelder hier bestehen.

Dies bewog nun die Bundesregierung zur Initiierung einer Konsultation, bei der explizit die Einschätzung von Marktteilnehmern als Externen eingeholt werden soll, um auch deren Einsichten und Erfahrungen aus der Anwendung der Technologie in der Praxis sowie aus der jeweiligen Entwicklungsphase zu erfragen und sodann in die Ausarbeitung der Blockchain-Strategie mit einfließen zu lassen.

Hierzu hat die Bundesregierung zentrale Fragestellungen der Blockchain-Technologie innerhalb des Konsultationspapiers zu besonderen Fokusthemen erhoben. Hierzu zählen neben technologischen Herausforderungen wie die IT-Sicherheit, ökologische und ökonomische Fragestellungen aber auch rechtliche und steuerliche Aspekte, etwa in Bezug auf das immer populärer werdende Smart Contracting und, last but not least, der Datenschutz.

Ausreichend Rückmeldung der betroffenen Stakeholdergruppen einzuholen, ist vermutlich beim Thema der Distributed Ledger Technology (DLT) /Blockchain besonders wichtig. Hier wird ja gerade kein Branchenthema verhandelt, das man getrost verschiedenen Gremien von Spezialisten überlassen könnte. Vielmehr scheinen sich die möglichen Auswirkungen dieser Technologie auf nahezu jeden Lebensbereich beziehen zu können. Oftmals mit disruptivem Potenzial glaubt man den Einschätzungen zahlreicher Akteure.

Gerade damit einer klugen „Regulierungs- und Technikfolgenabschätzung“ und weitsichtigen Blockchain-Politik in den kommenden Jahren der Boden bereitet werden kann, ist zu hoffen, dass von der Möglichkeit, durch die Konsultation aktiv am gesellschaftlichen Gestaltungsprozess teilzunehmen, rege Gebrauch gemacht wird.

…und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben“

Klare politische und vor allem auch rechtliche Rahmenbedingungen dürften ein bislang fehlender Architekturbaustein für viele Blockchain-Projekte sein. Die Technologie ist jung, Präzedenzfälle sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Operative Einsatz- und Rechtsanwendung werden mit Sicherheit von einer Strategiefindung auf Regierungsebene stark profitieren.

Der Ausgang der Konsultation darf mit Spannung erwartet werden.aj

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