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STRATEGIE8. März 2022

Krypto-Regulierung der EU ohne Bitcoin-Verbot

Die EU will schnellstmöglich einen Rechtsrahmen zur Regulierung von Krypto-Assets und damit verbundenen Dienstleistungen setzen. Der zuständige Wirtschaftsausschuss des EU-Parlamentes wollte bereits vor einer Woche über einen Entwurf abstimmen. Doch die Entscheidung wurde kurzfristig abgesagt. Es war ein Streit über den Umgang mit Proof-of-Work-Konzepten entbrannt, der in der Öffentlichkeit ausgetragen wurde. Nun gibt es einen neuen Entwurf – ohne die entscheidende Passage.

Der überarbeitete Entwurf zur EU-Krypto-Regulierung lässt dem Bitcoin Raum zum Wachsen – auch wenn die Bedenken in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht ausgeräumt sind.Wing-wing / Bigstockphoto
Lange ging es bei den Verhandlungen zur Regulierung der EU für Kryptodienste, der unter dem Namen „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) diskutiert wird, in erster Linie um Rechtsfragen: In welchem Rahmen die Krypto-Geschäfte erlaubt sein sollten, welchen rechtlichen Anforderungen Anbieter und Dienstleister genügen müssen, wie sich Kriminalität und Destabilisierung der Finanzmärkte verhindern lassen. Kurz vor Abschluss der Beratungen wurde dann noch der hohe Energieverbrauch beim Schürfen von Bitcoins zum Thema.

Stopp der Ressourcenverschwendung

Im zuständigen EU-Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) wurde der Richtlinienentwurf schließlich auf Initiative von sozialdemokratischen, grünen und linken Fraktionen um entsprechende Passagen ergänzt, die dafür sorgen sollten, dass nach einer Übergangszeit nur noch Krypto-Assets zulässig sein sollten, die den Nachhaltigkeitsprinzipien der EU entsprechen. Insbesondere der neu eingefügte Absatz 9c im Paragraf 61 brachte die Krypto-Community auf die Barrikaden:

As from 1 January 2025, crypto-asset service providers shall not provide services related in any way, shape, or form to crypto-assets that are based or rely on environmentally unsustainable consensus mechanisms as defined in Article 3, unless operated at small scale, as defined in Article In particular, they shall not facilitate the purchase or trading of such crypto-assets and shall not offer custody services for such crypto-assets.“

MiCA-Entwurf vom 28.02.2022

Der Verweis auf „nach Umweltgesichtspunkten nicht nachhaltige Konsens-Methoden gemäß Absatz 3“ bedeutete schlicht, dass alle Krypto-Assets, die zum 1. Januar 2025 noch auf dem Proof-of-Work-Konzept basieren, dann verboten werden sollten. Prominentester Vertreter dieser Asset-Klasse ist der Bitcoin.

Aufklärung statt Verbot

Inzwischen ist dieses Verbot vom Tisch. Ausschussvorsitzender Stefan Berger hatte nach lautstarken öffentlichen Protesten der Krypto-Community (IT-Finanzmagazin berichtete) die Abstimmung kurzfristig von der Tagesordnung genommen und eine zeitnahe Entscheidung angekündigt. Das scheint nun gelungen zu sein.

Wie Berger auf Twitter mitteilte, hat man sich im Ausschuss auf einen neuen MiCA-Entwurf verständigt. Der umstrittene Artikel wurde ersatzlos gestrichen. Um die Nachhaltigkeitsbestrebungen nicht völlig außen vor zu lassen, hat der EU-Parlamentarier einen alternativen Vorschlag formuliert, der außerhalb der MiCA-Richtlinie verfolgt würde:

<Q>Stefan Berger
Stefan Berger

Angesichts der wichtigen Debatte um Nachhaltigkeit ist mein Vorschlag, Crypto-Assets, wie alle anderen Finanzprodukte, in den Bereich der Taxonomie mit aufzunehmen […] In Anbetracht der kontroversen Diskussionen rund um den Energieverbrauch von Crypto-Assets könnte die Taxonomie Klarheit schaffen und eine bessere Informationsbasis für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen.“

Stefan Berger, MdE, Berichterstatter für Markets in Crypto-Assets (MiCA)

Am 14. März im EU-Parlament

Inzwischen ist der finale MiCA-Entwurf eingereicht. Nun soll das EU-Parlament am 14. März über die Krypto-Regulierung abstimmen. Dass diese unverändert in Kraft tritt, ist allerdings nicht zu erwarten. Denn das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union verlangt noch einen Trialog zwischen EU-Kommission, dem Parlament sowie den Mitgliedsstaaten. Dies könnte noch ein langwieriger Prozess sein, der parallel läuft zu Überlegungen zur Einführung einer eigenen elektronischen EU-Währung, dem digitalen Euro.

Sowohl Vertreter von Banken und Finanzdienstleistern als auch die EZB-Chefin Christine Lagarde haben bereits eine zügige Umsetzung der MiCA-Richtlinie angemahnt, denn ein verbindlicher Rechtsrahmen gilt als Grundvoraussetzung für eine breite Integration der Krypto-Assets in den Finanzmarkt. hj

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