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SB & FILIALE7. Februar 2020

Österreich (FMA) segnet Bitcoin-Automaten von Kurant ab

Nach den Regeln der 5. Geld­wäsche­richt­linie (AML5) durch die Europäische Union sind die Mitglieder der EU verpflichtet, auch Kryptowährungen zu regeln. Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nun den Registrierungsantrag von Kurant positiv beschieden. Damit hat der Hersteller von Bitcoin-Automaten die Sicherheit, dass sein Geschäftsmodell legal ist.

Österreich (FMA) segnet Bitcoin-Automaten von Kurant ab
Beispielsweise in Postfilialen kann man in Österreich Kryptowährungen aus Automaten beziehen.Kurant
Bereits seit fünf Jahren ist Kurant (Website) im Geschäft und damit nach eigenen Angaben ältester Anbieter von Automaten für Krypto-Währungen. Fünf verschiedene Formate werden von Kurant derzeit abgedeckt: Bitcon, Bitcoin Cash, Ether, Dash und Litecoin.

Im Zuge des EU-Finanz-Anpassungsgesetzes, mit dem in Österreich die AML5-Richtlinie umgesetzt wurde, müssen sich Dienstleister für virtuelle Währungen bei der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren. Hierzu gehören alle Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Erwerb, Tausch oder der Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln oder digitalen Assets basiert. Dies soll es der Behörde ermöglichen, digitale Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren. Auf diese Weise sollen auch im Kryptomarkt sowohl die Anforderungen an die Identifizierung von Kunden (Know Your Customer, KYC) als auch die Prävention von Geldwäsche (Anti-Money-Laundering, AML) durchgesetzt werden.

Angepasste Prozesse

Inzwischen hat die FMA Kurant offiziell die Kryptoregistrierung erteilt. Dies sieht der Anbieter als Bestätigung, dass es nun keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells gibt.

Man habe im vergangenen November den Antrag gestellt und bereits im Vorfeld die eigenen Prozesse an die Vorgaben des österreichischen Gesetzes angepasst, so das Wiener Unternehmen. So sind anonyme Transaktionen nur bis zu einer Höhe von weniger als 250 Euro möglich. Ab dieser Grenze müssen sich Kunden mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Kurant hat zudem die Pflicht, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden. Auf dieser Basis werde man weiterhin sichere und innovative Finanzdienstleistungen anbieten, teilte das Unternehmen mit.

Klarstellung begrüßt

Als seriöses und langfristig orientiertes Unternehmen sei man an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen, betonte Kurant-Geschäftsführer Dr. Stefan Grill.

<q>Kurant
Kurant

Wir begrüßen diese neuen Richtlinien, weil es in der Vergangenheit unterschiedliche Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher.“

Dr. Stefan Grill, Geschäftsführer Kurant

Neben der Kurant GmbH wurde auch deren Partnerunternehmen, der Digital Asset Broker Coinfinity GmbH, durch die FMA registriert.

Und in Deutschland?

In Deutschland sieht die Umsetzung der AML5-Richtlinie vor, dass Bankgeschäfte und Dienstleistungen mit Kryptowährungen streng getrennt bleiben müssen. Wer hierzulande mit Bitcoin & Co. legal handeln will, muss bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erlaubnis zur Ausübung des Kryptoverwahrgeschäfts beantragen. Dies betrifft neben Handelsplattformen für virtuelle Währungen unter anderem ebenso Wallet Provider, nach Ansicht der BaFin auch Automatenbetreiber. In der Vergangenheit war die BaFin gegen die Aufstellung von Bitcoin-Automaten vorgegangen.

RA Frank Müller hat hier für IT-Finanzmagazin.de Details zu diesem Gesetz erläutert und eine Einschätzung möglicher Folgen vorgenommen. hj

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