ARCHIV4. August 2020

MiFID II / FinVermV: Stichtag 1. August – drei Lösungen von Ferrari electronic, vio:net­works und Phone­Recorder

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Seit 1. August gilt die Taping-Pflicht für Banken, Versicherer und Finanzdienstleister. Das dazu gehörende Stichwort lautet: MiFID II / FinVermV (Wikipedia). Drei Lösungen sind derzeit im Markt relevant von Ferrari electronic,  vio:networks und PhoneRecorder.

Lünendonk

Durch die Novelle wird der Berater gezwungen, ausführlicher und individueller zu dokumentieren. Denn es gilt auch festzuhalten, inwieweit die Empfehlung auf die Ziele und persönlichen Umstände des Anlegers in Bezug auf Anlagedauer, Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sowie Risikobereitschaft abgestimmt wurde. Dieser Aufwand ist nicht zu unterschätzen und wird einen hohen Schulungsaufwand mit sich bringen.”

Jörg Hossenfelder, Geschäftsführender Gesellschafter Lünendonk & Hossenfelder GmbH, Mindelheim – Herausgeber der jährlichen Lünendonk-Studie “Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland”

Ferrari electronic

Ferrari electronic

Seit Anfang August steht die gesamte Finanzbranche bei Anlagegeschäften in der Taping-Pflicht. Eine zu begrüßende Entscheidung, da sie die Transparenz für alle Beteiligten erhöht und dem Verbraucherschutz dient. Allerdings muss die Mitschnittlösung einigen rechtlichen und regulatorischen Bedingungen standhalten.”

Stephan Leschke, Vorstandsvorsitzender Ferrari electronic

So darf nach MiFID II nur aufgezeichnet werden, was sich unmittelbar auf das Anlagegeschäft bezieht. Beratungsfreie Bereiche sind ausgeschlossen. Ein schmaler Grat, der bei Zuwiderhandlungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Des Weiteren sind die Aufnahmen im Sinne eines wirksamen Anlegerschutzes vor Manipulationen und vor unbefugtem oder missbräuchlichem Zugriff zu schützen. “Gut beraten sind Anlageberater mit Lösungen wie OfficeMaster Call Recording von Ferrari electronic (Website). Unter Einsatz des modularen Systems lassen sich Telefonate einfach und rechtssicher in den eigenen Räumlichkeiten unter Verwendung der bereits bestehenden ITK-Infrastruktur mitschneiden. Prefilter sorgen dafür, dass nur ausgewählte Gespräche aufgezeichnet werden und einzelne Nummern oder feste Zeiträume gänzlich vom Mitschnitt ausgeschlossen werden. Passwortschutz, verschlüsselte Speicherung und eine Fingerprint-Funktion schützen vor missbräuchlichem Zugriff“, so Leschke weiter.

MiFID II auch per Smartphone
vio:networks

vio:networks

Auch vio:networks will Finanzdienstleistern eine enorm einfache Lösung zur Umsetzung der MiFID II-Richtlinien am 1. August 2020 bieten, denn schließlich müssen die Daten für fünf Jahre gespeichert werden. Mit der neuen Taping-Funktion der Cloud-Telefonanlage könnten Gespräche standardmäßig im Webinterface oder ausgewählt durch das Drücken einer Taste aktiviert werden. Vio:networks sieht bei seinem Produkt folgende Vorteile: Simplizität durch direkte Integration, dynamisches Aufzeichnen während dem Anruf, sicheres Aufzeichnen und Speichern (per Webinterface), sichere Speicherung (für 5 Jahre) und kostenlose Erweiterung auf 7 Jahre bei Auffälligkeiten. Zudem befänden sich die Server in Deutschland und seien somit voll DSGVO-konform.
Mit der Taping-Funktion kommen 300.000 Freiminuten pro Benutzer (über 4 Stunden) Aufnahmezeit pro Werktag; keine Setup- oder Service-Kosten. Weitere Informationen liefert das Unternehmen hier.

PhoneRecorder

Dritter im Bunde ist die SaaS-Lösung von PhoneRecorder (Website). PhoneRecorder biete den Dienst zur Anrufaufzeichnung und -verwaltung als reinen Software-as-a-Service-Dienst an. Damit spare man sich Investitionskosten. Auch die Verfügbarkeitssorgen blieben so bei PhoneRecorder.

PhoneRecorder kenne die Herausforderungen, vor die die BaFin die Kunden mit der MiFID II stellt und man habe eine universelle Lösung geschaffen, mit der sich Finanzdienstleister schneller und einfacher auf das Kerngeschäft fokussieren können, als mit allen anderen verfügbaren Möglichkeiten – so PhoneRecorder. Dabei sehe man bei sich folgende Vorteile: Keine Serverinstallation, keine Updates notwendig, keine Apps, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit. Zudem sei das Preismodell vollständig am Bedarf orientiert. Kunden bezahlen nur für das, was sie benötigen: Anrufaufzeichnungen – nach Verbrauch.  Alternativ könnten Vielaufzeichner auch Flatrates buchen.

PhoneRecorder

Das Fundament von PhoneRecorder ist Vertrauen. Und das verdienen wir uns unter anderem, indem wir eine einfache, faire und transparente Dienstleistung anbieten. Wir finden, das muss so sein.”

Pfeiffer, Geschäftsführer PhoneRecorder

Wenn die Technik streikt: Ein funktionierendes Handy findet sich immer und WLAN/Internet gibt es im Notfall auch über einen Handyhotspot oder im Café um die Ecke.

Speziell Corona hat uns alle gelehrt, dass „Organizational Agility“ ganz oben auf der Agenda aller Unternehmen steht. PhoneRecorder basiert auf einer sehr einfachen Architektur, ist von überall aus nutzbar und zahlt auf das Agilitätsziel ein.“aj

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