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ARCHIV24. September 2020

DK will sich an der Diskussion zum Digital Finance Package der Europäischen Kommission beteiligen

Deutsche Kreditwirtschaft

Die Europäische Kommission hat heute ihr Digital Finance Package mit den Unterdossiers Digital Finance Strategy, Retail Payments Strategy, einem Legislativvorschlag zu Kryptoassets und einem Legislativvorschlag zur Digital Operational Resilience im Finanzsektor veröffentlicht. Sobald die EU-Kommission weitere Einzelheiten bekanntgibt, müssen die umfangreichen Themenfelder in den kommenden Wochen umfassend analysiert und bewertet werden. Die DK hat heute dazu angekündigt, sich in den jeweiligen Diskussionsprozessen aktiv einbringen zu wollen.

Dabei begrüße die DK die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung und Umsetzung einer neuen digitalen Finanzstrategie Europas. Es bestätige die große Bedeutung der Digitalisierung im Finanzsektor, die nicht zuletzt in der Covid-19-Krise sichtbar geworden ist, so der Verband der Banken & Sparkassen.

Das von der EU-Kommission vorgestellte Vier-Prioritäten-Rahmenwerk deckt im Wesentlichen wichtige Handlungsfelder der digitalen Transformation des EU-Finanzsektors ab. Dabei beschreite die EU-Kommission nach Ansicht der DK den richtigen Weg, bei der Realisierung digitaler Finanzdienstleistungen auf starke europäische Markteilnehmer zu setzen.

Technologieneutralität und Ablehnung von Sandboxen

Die DK unterstützt zudem das Ziel der EU-Kommission, grenzüberschreitende innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Es sei dabei sicherzustellen, dass sich die Aufsichtspraktiken und EU-Gesetzgebungsverfahren weiterhin am Leitgedanken der Technologieneutralität orientieren. Dieser Ansatz einer technologieneutralen Regulierung ist richtig, um angemessene Regeln auch auf zukünftige
Technologien anwenden zu können. Das Bekenntnis der Kommission zum Prinzip „Gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln“ ist ausdrücklich zu begrüßen. Angesichts der zunehmenden Aktivitäten von Technologieunternehmen im Finanzsektor ist die Schaffung eines Level Playing Field mit Banken von besonderer Bedeutung. Hier ist ein ganzheitlicher Regulierungsansatz geboten. Es sei wichtig, die Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes aufzuhalten. Die DK befürwortet daher die Schaffung einer europaweiten rechtlichen Interoperabilität digitaler Identitäten, insbesondere auch im nationalen Recht.

Retail Payments Strategy

Pe3check/bigstock.com

Aus Sicht der DK sollte die künftige Retail Payments Strategy vor allem europäische Marktinitiativen unterstützen. Der derzeitige Rechtsrahmen für Zahlungsdienste, wie die Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) und die SEPA-Verordnung, bietet bereits eine angemessene Rechtsgrundlage für die wettbewerbsorientierte Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs. Der Gesetzgeber sollte darauf achten, dass rechtliche Änderungen die Gestaltungsfreiheit für Produkte nicht weiter einschränken, um die Rahmenbedingungen der Marktinitiativen und somit den Erfolg gemeinsamer europäischer Lösungen nicht zu gefährden. Innovationen wie die sekundenschnelle Echtzeit-Überweisung („Instant Payments“) in Ergänzung zu den bestehenden klassischen Zahlungsinstrumenten werden vom Markt und den Kunden gut angenommen. Neue Lösungen und Dienste, die darauf aufbauen, werden aktuell von der europäischen Kreditwirtschaft entwickelt.

Umstrittene Kryptoassets

olya_zhe/bigstock.com

Der Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte ist ein wichtiger erster Schritt. Hierdurch wird klar, dass Kryptoassets nicht außerhalb der Rechtsordnung stehen, sondern ebenso wie Vermögenswerte in der nicht-digitalen Welt gesetzlichen Regelungen unterliegen. Für die europäische Finanzmarktstabilität ist insbesondere wichtig, dass auch für digitale Werte vergleichbare aufsichtsrechtliche Regeln gelten wie für nicht-digitale Assets. Die Schaffung eines Rechtsrahmens ist zu begrüßen. Über die Einzelheiten des Entwurfs wird noch zu diskutieren sein.

Digital Operational Resilience im Finanzsektor

TME Institut

Initiativen in Richtung europaweit einheitlicher IT-Sicherheitsstandards und Harmonisierung der Aufsichtspraktiken sind ein notwendiger und wichtiger Schritt. Die geplanten Regelungen zur Digital Operational Resilience erscheinen sehr umfangreich und sehen zahlreiche Draft Technical Standards durch die ESAs vor, so dass eine hohe Regelungsdichte zu erwarten ist. Aus Sicht der DK sollten die Regelungen spezifisch vor dem Hintergrund des Harmonisierungsziels entwickelt werden und einen Rahmen setzen, der weiterhin für alle Akteure im Finanzmarkt Handlungsspielräume erhält. Es sollten keine ergänzenden Anforderungen, die über den bereits hohen Regulierungsstandard der Banken hinausgehen, entwickelt werden.aj

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