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FINTECH8. Dezember 2017

InsurTech Friday nutzt Daten von BMW CarData für kilometergenaue Versicherung

StockPhoto30/bigstock.com

Als wohl erster Versicherer in Deutschland nutzt das InsurTech Friday (Webseite) die Daten von BMW CarData, um eine digitale Autoversicherung anzubieten. Dabei werde allerdings nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer automatisch abgelesen. Genau genommen handelt es sich dabei also um keinen Telematiktarif, da keine Daten über das Fahrverhalten erfasst oder andere Informationen als der Kilometerstand weitergegeben werden. Die meisten BMW-Fahrzeuge, die nach 2013 hergestellt wurden, sollen für den Tarif in Frage kommen.

Die automatisierte Kilometerstandsübertragung erfolgt über eine im Fahrzeug fest eingebaute SIM-Karte, die mit den BMW Group-Rechenzentren kommuniziert. Die Kooperation mit dem Münchener Autohersteller erlaube eine automatische Berechnung der Versicherungskosten gemäß der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Nach Einwilligung des Halters wird der Kilometerstand in BMW Group-Rechenzentren gespeichert und in regelmäßigen Abständen an Friday übertragen, so dass der Fahrer nicht separat den Kilometerstand melden muss.

Lendico

Die kilometergenaue Abrechnung von Friday über BMW CarData zeigt, wie Automobilhersteller und Versicherer bei der Digitalisierung zusammenarbeiten und gemeinsam für den Autofahrer Mehrwert schaffen können. Durch Kollaboration und Ökosysteme lassen sich zusätzliche Mehrwerte und Einsparungspotenziale für Kunden heben.“

Dr. Christoph Samwer, Mitgründer und CEO von Friday

Mit BMW CarData können zahlreiche Fahrzeugdaten durch den Halter eingesehen und auf Wunsch des Halters für Dritte freigegeben werden. Dabei entscheidet allein der Halter, wem er welche Daten anvertraut.

„BMW-Fahrer behalten ihre Fahrzeugdaten immer unter Kontrolle, profitieren aber durch die automatische Meldung des Kilometerstands an Friday von einer fairen, kilometergenauen Versicherungsabrechnung“, sagt Samwer. Mit wenigen Mausklicks könne die Datenfreigabe im BMW ConnectedDrive Portal erteilt und widerrufen werden.aj

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