FINTECH9. November 2021

N26: BaFin untersagt der Neobank mehr als 50.000 Neukunden pro Monat und bestellt Sonderbeauftragten

BaFin

Die BaFin hat gegenüber der N26 Bank angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäfts­orga­nisation (vor allem Risiko­mana­ge­ment) herzustellen und Risiken für die “operationelle Resilienz” einzudämmen – und sendet dazu eine Pressemitteilung aus. Ein ungewöhnlich harter Schritt.

Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen IT und Auslagerungsmanagement angeordnet.

Bis auf Weiteres – weltweit nur 50.000 Neukunden pro Monat

Die Mängel im Risikomanagement liegen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde im zu starken Wachstum von N26 begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und “gewisse” Risikopositionen begrenzen. Was genau damit gemeint ist, erläutert die BaFin in der Pressemitteilung nicht.

Das Neukundenwachstum der N26 werde materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt . Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500 Millionen EUR betragen. Diese Begrenzung schließe alle Länder ein, in denen die N26 Bank tätig ist.

Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin einen weiteren Sonderbeauftragten bestellt. Der zweite Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten. In Abhängigkeit vom Fortschritt bei der Mängelbeseitigung können die risikomindernden Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin und in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten stufenweise angepasst werden.

Die An­ord­nung ist seit dem 06.11.2021 be­stands­kräf­tig. Die­se An­ord­nung ist fer­ner zu se­hen im Hin­blick auf die Ba­Fin-An­ord­nung vom 11.05.2021 zur Be­sei­ti­gung von Pro­ble­men bei der Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung. Die Wachs­tums­be­schrän­kung er­lau­be N26, ih­re Res­sour­cen auch “zur Stär­kung der Kun­den­iden­ti­fi­ka­ti­ons­pro­zes­se, des Trans­ak­ti­ons­mo­ni­to­rings und des Ver­dachts­mel­de­we­sens” ver­stärkt ein­zu­set­zen. Ende Sep­tem­ber hat­te die Ba­Fin we­gen 50 ver­spä­tet ab­ge­ge­be­ner Ver­dachts­mel­dun­gen ei­ne Geld­bu­ße von 4.2 Mio. Eu­ro verhängt (hier).aj

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