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PRODUKTE15. September 2020

BaFin weist Check24 wegen Kreditschutz-Angebot in die Schranken!

sharafmaksumov / Bigstock

Check24 bekommt einmal mehr Ärger mit der BaFin. Stein des Anstoßes ist dieses Mal ein Werbeversprechen, das für reichlich Verstimmung bei Versicherungsunternehmen und -maklern gesorgt hat. Doch Check24 wiegelt ab – es habe sich ohnehin um eine befristete und bereits beendete Aktion gehandelt. Versicherungen beruhigt das allerdings nur wenig – und gerade auch für die Banken gibt es Anlass zur Vermutung, dass Check24 mit der Vollbanklizenz für C24 noch für Ärger sorgen wird.

Die Coronakrise sorgt teilweise für sehr spontane Marketingmaßnahmen, die offenbar nicht immer bis ins Letzte durchdacht sind (oder bei denen das Unternehmen prüft, wie weit es gehen kann, ohne dass es Folgen hat). So offerierte das Vermittlungsportal Check24 für einige Wochen im Sommer ein kostenloses Kreditschutzangebot für den Kreditnehmer. Würde dieser in den ersten sechs Monaten nach Kreditschutz arbeitslos, wolle Check24 bis zu sechs Kreditraten übernehmen.

Klingt erstmal nach einem überschaubaren Risiko für den Vermittler, verbunden mit einer durchaus nicht zu unterschätzenden Werbewirkung. Doch die BaFin hat jetzt die Einstellung dieses „Versicherungsgeschäfts“ angeordnet, als die der konkrete Vertrag bewertet wurde. Immerhin sollen bereits geschlossene Verträge – Check24 erklärt auf Medienanfragen nur, es handele sich dabei um eine geringe Zahl – weiterhin Bestand haben.

Für Check24, die jetzt gegenüber Medien den Sachverhalt bestätigten, bedeute das keine größeren Einschränkungen, es habe sich um eine befristete Aktion gehandelt. Für die Versicherungswirtschaft dennoch ein gefundenes Fressen. So äußert sich Klaus Hermann, Geschäftsführer der KH Versicherungen gegenüber Versicherungswirtschaft heute:

Die Überheblichkeit und Ignoranz, mit der Check24 auf vorherige Rechtsprechungen reagiert hat, könnte den Eindruck erwecken, als würde diese Vermittlermaschine über den Dingen stehen. Nun werden sie hart geerdet. Willkommen in der Welt geltender und angewandter Regeln und Regulatorik.“

Klaus Hermann, Geschäftsführer der KH Versicherungen

Check24 wird auch in Zukunft Grenzen ausloten – gegenüber Banken

Dass Check24 hier zurückgepfiffen wird, hat mit einem kleinen aber feinen Unterscheid zu tun: Das Portal darf zwar Versicherungen vermitteln, nicht aber solche anbieten. Dass die Versicherungen hier so kritisch hinschauen, hat auch mit der Marktstellung von Check24 zu tun. Das Portal jagt dem klassischen Versicherungvermittlungsgeschäft durch Vertreter immer mehr Marktanteile ab und sorgt dafür, dass die Versicherungen dennoch eine gewisse Provision zahlen. Schon im April verbot man vor Gericht die „Nirgendwo günstiger“-Garantie (LG Köln) und auch die Jubiläumsdeals wurden im Februar vor dem LG München beanstandet.

Doch Check24, die erst kürzlich den ersten Girokontenvergleich gemäß Zahlungskontengesetz (GVW-zertifiziert) ankündigten, könnte in Zukunft vor allem ein Fall für die Banken werden. Denn das Portal plant mit der Ausgründung C24 eigene Banking-Angebote und hat im Herbst vergangenen Jahres eine Vollbanklizenz erhalten. Es bleibt abzuwarten, in welcher Art und Weise das Unternehmen hier die Grenzen des Erlaubten und Geduldeten austesten wird.tw

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