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ANWENDUNG27. Oktober 2017

Pegasystems integriert Technologie zur Gesichtserkennung für Onboarding und KYC

Pegasystems erweitert seine Anwendungen ‚Pega Client Lifecycle Management‘ (CLM) und ‚Pega Know Your Customer‘ (KYC) um Technologien zur Gesichtserkennung sowie um Identifizierungs-Anwendungen zur elektronischen Identifikation (eID). Damit soll das Onboarding beschleunigt werden, indem Finanzinstitute die Identität neuer Kunden in wenigen Minuten rechtsverbindlich und sicher verifizieren können.

Das Onboarding und die Verifizierung institutioneller Kunden kann für Banken ein langwieriger Prozess sein. Auch bei Privatkunden dauert das meist mehrere Tage. Ein schnelleres Onboarding verbessert das Kundenerlebnis und verkürzt für die Banken die Zeit bis zum geschäftlichen Umsatz.

Pegasystems

Mittels Video-Identifizierung soll die rechtssichere Identifizierung künftig in wenigen Minuten realisiert sein. Durch die Integration der Gesichtserkennung in die Anwendung Pega CLM soll es Finanzinstituten nun möglich sein, den gesamten Prozess zu digitalisieren – von der Kunden-Adoption, über die Produkt- und Rechtsprechung, das Onboarding und KYC bis hin zu Legal, Fulfillment und Offboarding.

Pega CLMPegasystems

Laut dem Anbieter verbessern weitere neue Funktionen die Anwendungen:

1.Automatisierung von Client-Refresh und Änderung von Sachverhalten – ausgelöst durch externe Datenlieferanten oder interne Kundendatenänderungen – zur automatischen Erstellung von Cases durch vordefinierte Regeln
2.Automatisierung und Optimierung der Daten und Dienstprogramme von Drittanbietern wie Thomson Reuters World-Check One, Verified Entity Data as a Service – früher Avox –, Clarient, IHS Markit’s Kyc.com und Equifax
3.Kundenberater sollen nun neue Onboarding-Fälle von jedem mobilen Endgerät in nur wenigen Minuten initiieren und automatisch mit vorgefertigten Regeln, Prozessen und Betriebsmodellen vom Front- zum Back-Office leiten können
4.Aktualisierung der Pega KYC Regulatory Rules Engine bezüglich der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und der geplanten 5. EU-Geldwäscherichtlinie, damit Banken der regulatorischen Änderung einen Schritt voraus sein können.pp

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