e-Invoicing und e-Reporting kommen 2027 nach Deutschland

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In Deutschland müssten ab 1.1.2027 alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Geschäft strukturierte e-Rechnungen ausstellen. Die Slowakei starte am gleichen Tag die e-Rechnungspflicht in Verbindung mit dem e-Reporting an die Finanzbehörden. Frankreich habe eine ähnliche Regelung – mit Übergangsfristen für kleinere Unternehmen – bereits mit 1.September 2026 eingeführt. Was in einigen EU-Ländern schon jetzt verpflichtend ist, werde sukzessive in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt. Mit dem Inkrafttreten der EU-Mehrwertsteuerreform ViDA (VAT in the Digital Age) hätten die Digitalisierungsbestrebungen im Rechnungswesen einen massiven Schub erhalten.
Die Zeit drängt
Laut dem statistischen Bundesamt gebe es in Deutschland rund 3,1 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Die Zahl derer, die auf einen Umsatz von mehr als 800.000 Euro kommen, werde auf rund eine halbe Million geschätzt. Diese Unternehmen müssten, wenn sie im B2B-Geschäft Rechnungen ausstellen, ab 1.1.2027 strukturierte e-Rechnungen an ihre Geschäftspartner liefern. Tun sie das nicht, könne es für den Rechnungsempfänger zu massiven Problemen beim Vorsteuerabzug kommen. Eine Rechnung, die als bloße PDF-Datei versandt wird, sei umsatzsteuerrechtlich nicht wirksam. Verschiedenen Umfragen zufolge könnten derzeit mehr als 50% der deutschen Unternehmen noch keine gesetzeskonforme e-Rechnung ausstellen.
Von dieser Pflicht könnten auch Unternehmen aus anderen Staaten betroffen sein, wenn sie mit umsatzsteuerpflichtigen Betriebsstätten in Deutschland vertreten sind. Dazu komme, dass große Unternehmen, die auf den automatisierten Empfang von e-Rechnungen umgestellt haben, ihre Lieferanten in anderen EU-Ländern dazu auffordern könnten, Rechnungen in den entsprechenden Formaten bereitzustellen.
Mehr als nur e-Invoicing – Echtzeitmeldungen an die Behörden
Frankreich werde die Ausstellung einer e-Rechnung mit einem automatisierten e-Reporting von bestimmten Transaktions-, Zahlungs- und anderen Daten an die Steuerverwaltung verknüpfen. In Kroatien werde dieses Modell bereits angewendet. In der Slowakei soll ein ähnliches Modell mit einer Realtime-Meldung bzw. „Near-Real-Time“-Meldung über zertifizierte Dienstleister an die Finanzbehörden ab 1.1.2027 verpflichtend sein. Auch Slowenien plane ab 2028 eine ähnliche Lösung unter Einschaltung von zertifizierten Dienstleistern.ft
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