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BITKOM5. Februar 2015

Reglementierung unnötig: Nutzer lehnen neue Regeln beim Crowdinvesting ab

Olivier Le Moal/bigstock.com
Olivier Le Moal/bigstock.com

Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet fühlen sich über Chancen und Risiken ihrer Geldanlage in Startups gut informiert und halten eine stärkere Reglementierung von Investitionen durch die Politik für unnötig. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 130 Investoren.

Rund 90 Prozent der Crowdinvesting-Nutzer geben an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken. Gerade einmal 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert.

Praktisch alle Crowdinvestoren (98 Prozent) sind sich über das Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes im Klaren. Und 95 Prozent möchten auch künftig einen Teil ihres Geldes auf diese Weise investieren. „Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowdinvesting in Deutschland stärker zu reglementieren.“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

Ulrich Dietz, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter GFT Technologies
Bitkom

Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowdinvesting in Deutschland nur unattraktiv machen”

BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz

Ausnahmen beim Kleinanlegerschutz reichen nicht aus

Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Es sieht zwar für Crowdfinanzierung Ausnahmen vor. Diese reichen aber aus Sicht des BITKOM nicht aus. So gelten sie nur bis zu einer Gesamt-finanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten.

Bürokratie, Regulierung, Offenlegungspflichten für Kleinanleger

Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowdinvesting-Plattform zurücksenden. Und diese dürfen ebenso wie die Startups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben. „Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Startups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, so Dietz. „Crowdinvesting muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden.“

Drei Viertel der Crowdinvesting-Investoren (74 Prozent) erklären, sie würden ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Startup nicht offenlegen. Damit dürften sie künftig maximal 1000 Euro in ein Projekt oder Startup investieren. Gerade einmal 12 Prozent wären zu dieser Offenlegung bereit. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Investoren haben in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert. 5 Prozent aller Befragten haben sogar schon einmal mehr als 10.000 Euro für ein einzelnes Investment eingesetzt.

Ausdrucken, Unterschreiben, per Post verschicken? Welches Jahrhundert?

Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre überhaupt bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält das für zu aufwändig. 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage – sie besitzen überhaupt keinen Drucker.

Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowdinvesting bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.”

BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz

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