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ARCHIV23. Januar 2023

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein: Nutzt das Unternehmen seine Marktmacht aus?

Paypal

Das deutsche Bundeskartellamt hat gegen den Zahlungsdienstleister Paypal ein Verfahren eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs. Nach Ansicht des Bundeskartellamts könnte Paypal in Deutschland seine Marktmacht in ungerechtfertigter Weise ausnutzen.

Konkreter Anlass seien die in den Paypal-Nutzungsbedingungen für Deutschland enthaltenen „Aufpreisregelungen“ und die „Darstellung von Paypal“, teilte das Kartellamt mit. Demnach dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundin für die Bezahlung eine vorteilhaftere Methode als Paypal wählt. Außerdem dürfen Händler andere Zahlungsmethoden als Paypal nicht bevorzugen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten.

Andreas Mundt, BundeskartellamtBundeskartellamt
Bundeskartellamt

Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Leidtragende wären dann insbesondere die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten letztlich indirekt über die Produktpreise bezahlen.”

Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt erklärt, dass Paypal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen sei, sondern auch einer der teuersten Zahlungsdienste. Das Unternehmen hat weltweit 429 Millionen Nutzer, davon rund 31 Millionen regelmäßige Kunden in Deutschland. Die Standardgebühr von PayPal in Deutschland beträgt laut Paypal-Preisliste derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages. Hinzu kommen 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Darüber hinaus war Paypal in die Schlagzeilen gekommen, da das Unternehmen plant, inaktive Konten mit einer Gebühr in Höhe von 10 Euro zu belasten.

Marktmächtiger Zahlungsdienst beschränkt Spielraum neuer Player

„Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen“, argumentiert das Bundeskartellamt. In der Regel werden diese Entgelte von den Händlern auf die Produktpreise umgelegt, so dass letztlich die Verbraucher die Kosten für die Zahlungsdienste tragen, auch wenn diese meist nicht gesondert ausgewiesen werden.tw

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