ZAHLUNGSVERKEHR7. September 2023

BaFin geht gegen Payone vor

Ein Transaktions- und Neukundenverbot hat die BaFin für einen Teil des Payone-Geschäfts erlassen. In dem betroffenen Segment sollen Händler in Verbindung mit betrügerischen Abonnements, Phishing und Fake-Shops gestanden haben. Selbst bei Auffälligkeiten habe Payone nicht adäquat reagiert.

Wie die Finanzaufsicht BaFin erst heute bekanntgab, hat sie bereits am 26. Juli 2023 Beschränkungen für den Geschäftsbetrieb von Payone in einem eng begrenzten Segment erlassen. Konkret geht es um Geschäftskunden des Hochrisikoportfolios. Hierfür hat die BaFin sowohl ein Transaktionsverbot als auch ein Neukundenverbot erlassen.

Zumindest letzteres läuft wohl ins Leere – das Unternehmen hatte sich bereits zuvor entschlossen, dieses Kundensegment abzuwickeln, wegen „steigender regulatorischer Anforderungen“. Wie Payone (Website) auf Anfrage von IT-Finanzmagazin mitteilte, habe man dieses spezifische Händlerportfolio bereits seit geraumer Zeit sukzessive reduziert und bestehende Verträge mit dieser Kundengruppe aufgekündigt. Das betroffene Portfolio machte demnach weniger als 0,5 Prozent des gesamten Händlerportfolios von Payone aus.

Dem Transaktionsverbot sei man mit der Aussetzung des Zahlungsverkehrs für jene spezifischen E-Commerce-Händler-Kunden, deren Geschäftsmodelle dem Hochrisikobereich zuzuordnen sind, nachgekommen. Offen bleibt, welche Konsequenzen sich daraus ergaben, da der Zahlungsdienstleister damit seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen konnte. Weitere Details zu den BaFin-Auflagen wollte das Unternehmen nicht machen.

Schwerwiegende Vorwürfe

Payone ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Worldline und der DSV-Gruppe, dem Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe und bezeichnet sich selbst als führenden Payment-Anbieter in Deutschland und Österreich. Umso schwerer wiegen die Vorwürfe der Finanzaufsicht, die gravierende Defizite bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz bemängelt. Dies sei im Rahmen einer Sonderprüfung festgestellt worden, die bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Das ist bemerkenswert, da seit der Beschränkung der Geschäftstätigkeit bereits sechs Wochen vergangen sind.

Laut BaFin hatte Payone infolge unzureichender Sicherungssysteme gegen Geldwäsche in ihrem E-Commerce-Geschäftsfeld ein auffälliges Hochrisikoportfolio aufgebaut. Dabei handelte es sich um Händler, die ihre Geschäftsmodelle nahezu ausschließlich online über Webseiten betreiben und Waren sowie Dienstleistungen gegen Kreditkartenzahlungen anbieten, die von Payone abgewickelt werden.

Die Aufseher bemängeln, dass die Webseiten der betroffenen Händler unter anderem in Verbindung mit betrügerischen Abonnements, Phishing und Fake-Shops stehen. Payone werden gravierende Defizite bei der Beurteilung der Geschäftsmodelle der Händler im Rahmen des Kundenannahmeprozesses angelastet, ebenso bei der laufenden Überwachung der Händler. Laut BaFin hätten nicht einmal durch Payone festgestellte Auffälligkeiten bei der Risikobewertung dazu geführt, Händler zurückzuweisen oder laufende Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Payone gelobt Besserung

Als einer der führenden Zahlungsdienstleister in Deutschland, BaFin-reguliertes und nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) registriertes E-Geldinstitut, habe sich Payone integerem, nachhaltigen und Compliance-konformen Verhalten als einer ihrer Unternehmensgrundsätze und Kundenversprechen verpflichtet. „Daher hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für uns oberste Priorität und wir sind ständig bestrebt, unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern“, teilt das Unternehmen mit und verspricht Besserung. Man habe die Erkenntnisse aus der Sonderprüfung zum Anlass genommen, die Geldwäscheprozesse zu stärken und insbesondere die Erkenntnisse aus der Sonderprüfung nachhaltig zu adressieren. hj

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert