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ARCHIV11. Mai 2020

FinStabDEV: So lässt sich die Belastung für die Banken‑IT begrenzen

FinStabDEV-Experte: Thomas M. Landmann, Manager PPI Bereich Banken Consulting
Thomas M. Landmann, Manager PPI Bereich Banken Consulting

Die zukünftigen Meldepflichten zu Wohnimmobilienkrediten sind keine einfache Herausforderung für die IT der Finanzdienstleister. So finden Sie die richtige Strategie für Immobilienkreditregister (FinStabDEV). Die Zeit drängt! 

von Thomas M. Landmann, Manager PPI Bereich Banken Consulting

Auf die Finanzdienstleister kommt eine weitere Meldeverpflichtung zu: Nach bisheriger Planung verlangt die Bundesbank möglicherweise schon im zweiten Quartal 2021 umfassende Daten zu Wohnimmobilienfinanzierungen. Für die ohnehin schon angespannten Ressourcen der Institute ist die notwendige Anpassung von IT und Prozessen eine zusätzliche Belastung. Um diese auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, sind Erfahrungen beim Aufbau ähnlicher Meldesysteme, Sachverstand und sorgfältige Vorbereitung nötig.

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) soll Risikolage und -entwicklung des Finanzmarktes aus makroprudenzieller Sicht überwachen. Das mit Fachleuten von Bundesbank, Bundesfinanzministerium (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besetzte Gremium wurde 2012 als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise 2007/2008 gegründet.

Mit Beschluss vom 30. Juni 2015 stellte der Ausschuss fest, dass die Datenlage über den Markt für Wohnimmobilienkredite nicht ausreicht, um rechtzeitig mögliche Stabilitätsprobleme dieses Segments zu erkennen.”

Um bei drohenden Immobilienblasen eingreifen zu können, forderte der Ausschuss die Einführung entsprechender Meldepflichten für Kreditinstitute, Versicherungen und Fondsgesellschaften, möglichst im Zuge der Einführung des europäischen Systems Analytical Credit Datasets (AnaCredit). Ersatzweise empfahl der AFS einen nationalen Alleingang (mehr dazu).

FinStabDEV und AnaCredit
Die Ana­ly­ti­cal Credit Da­ta­sets (AnaCredit) müs­sen nach jet­zi­gem Stand Da­ten zu al­len Kre­di­ten über 25.000 Eu­ro an ju­ris­ti­sche und qua­si-ju­ris­ti­sche Per­so­nen ent­hal­ten. Emp­fän­ger der über das Sys­tem ab­zu­ge­ben­den Mel­dun­gen ist die Eu­ro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB). Für die Mel­dun­gen nach FinStabDEV sind im Ge­gen­satz da­zu nur Dar­le­hen an na­tür­li­che Per­so­nen re­le­vant. Von da­her mö­gen sich zwar in Ein­zel­fäl­len Über­schnei­dun­gen er­ge­ben, in der Re­gel ent­hal­ten die Mel­dun­gen nach Ana­Credit aber an­de­re In­for­ma­tio­nen. Dar­über hin­aus ver­langt die FinStabDEV bei ei­ni­gen At­tri­bu­ten bei­spiels­wei­se Tei­l­ag­gre­gie­run­gen, Ana­Credit hält aber nur gra­nu­la­re Da­ten vor.

Selbst wenn sich al­so die kon­kre­ten Da­ten­de­fi­ni­tio­nen bei der Um­set­zung der FinSt­ab­DEV laut Bun­des­bank an die Stan­dards von Ana­Credit an­leh­nen und dort vor­han­de­ne Da­ten­fel­der und Ta­bel­len Ver­wen­dung fin­den, am Auf­bau ei­nes ei­ge­nen Mel­de­we­sens für Wohn­im­mo­bi­li­en­kre­di­te führt kein Weg vorbei.

Da die Realisierung von AnaCredit die notwendigen Datenfelder nicht vorsah, griff das BMF die Empfehlung eines nationalen Weges auf und legte im Dezember 2019 einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor. Dieser ermächtigt die Bundesbank, entsprechende Meldepflichten anzuordnen. Der Langtitel der Referentenfassung: Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz – Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV).

Ambitionierter Zeitplan

“Bislang ist die Veröffentlichung und damit Inkraftsetzung des finalen Textes der FinStabDEV für das zweite Quartal 2020 geplant.”

Der erste Meldestichtag soll dem Vernehmen nach ein Jahr nach der Ankündigung liegen, also Mitte 2021. Selbst wenn Verzögerungen durch die aktuelle Corona-Pandemie wahrscheinlich sind, handelt es sich hier um einen ambitionierten Zeitplan. Die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft beispielsweise fordern in ihrer Stellungnahme zur FinStabDEV einen Vorlauf von mindestens zwei Jahren (mehr dazu).

Viele Attribute nicht direkt vorhanden

Die Zeit drängt! Auch wenn sich durch die derzeitige Situation noch Verschiebungen ergeben können, die Verpflichtung zur Datenmeldung an die Aufsicht wird ohne jeden Zweifel kommen. Bei Realisierung entsprechender IT-Projekte zur Datengenerierung und -weiterleitung wartet eine ganze Reihe von Herausforderungen auf die Institute. Das liegt schon allein darin begründet, dass die Daten nicht direkt verfügbar sein dürften. Folgende Attribute sind für den Datenbestand mindestens gefordert:

  • Angaben zur Lage der Wohnimmobilie
  • Beleihungs- und Marktwert der Wohnimmobilie
  • Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe und zum Meldezeitpunkt
  • Anteil notleidender Darlehen
  • Ausfallquote
  • Realisierungsquote nach Verwertung
  • Anteil der Darlehen mit Restschuldversicherung
  • Gesamteinkommen des Darlehensnehmers
  • Quotienten aus Schuldendienst und Einkommen
  • Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen

Nach Aussage der Bundesbank wird die Meldepflicht auf natürliche Personen als Kreditnehmer beschränkt, umfasst also nahezu ausschließlich Privatpersonen (mehr dazu).

Autor Thomas M. Landmann, PPI
Thomas M. Landmann ist Manager Consultant Banken und verantwortet den Bereich Kredit-Risiko-Management bei PPI. Er begleitet seit über zwanzig Jahren Projekte für Softwareimplementierung, regulatorische Umsetzung und Prozessoptimierung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Kredit- und Risikomanagement. Das Umfeld Banken und Finanzdienstleister bildet insgesamt seit über 25 Jahren das Tätigkeitsfeld des PPI-Experten.

Externes Know-How nutzen

Die geforderten Angaben zusammenzutragen, wird die internen Ressourcen der Finanzdienstleister ganz erheblich beanspruchen. In Kombination mit dem normalen Tagesgeschäft und den zusätzlichen Belastungen infolge der Corona-Pandemie ist zu vermuten, dass die wenigsten Institute diese Aufgabe allein bewältigen können. An dieser Stelle externes Know-how hinzuzuziehen, führt zu deutlicher Entlastung der eigenen IT und trägt zum Aufbau einer zukunftsfesten, flexiblen und agilen IT- und Facharchitektur bei. Mitwirkende Beratungsgesellschaften sollten idealerweise Erfahrungen mit Projekten im Meldewesen beziehungsweise Risikomanagement wie beispielsweise BCBS 239, FINREP oder AnaCredit mitbringen. Bei der Implementierung der genannten Systeme hat sich gezeigt, dass einige grundlegende Arbeiten in jedem Fall möglichst früh angegangen werden sollten. Dazu gehören

  • die anforderungskonforme Definition von Attributen,
  • die Festlegung einheitlicher Methoden für den Datenselektionsprozess,
  • das Erarbeiten eines Frameworks für Nutzungs- und Zugriffsrechte, Datenschutz und Sicherheit,
  • die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse und
  • die Ausarbeitung eines Zeitplans.

Selbstverständlich braucht es zudem ausreichende Ressourcen und eine entsprechende Management-Attention, um ein Gelingen des Implementierungsprojektes sicherzustellen.

Vorstudie ist Minimum

Unabhängig von der weiteren Ausgestaltung des Zeitplans durch die Aufsichtsorgane sind Finanzinstitute gut beraten, sich mittels einer Vorstudie einen Überblick über die eigene Aufstellung hinsichtlich Datenverfügbarkeit und -qualität zu verschaffen: Welche Attribute sind vorhanden, welche lassen sich möglicherweise aus anderen Merkmalen oder Datenbeständen ableiten? Was wird noch gar nicht erfasst? Und, insbesondere bei den als kritisch eingestuften Daten: Stimmt die Qualität? Schließlich drohen sonst möglicherweise sogar Bußgelder wegen falscher oder unzureichender Meldungen an die Aufsicht. Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme resultieren dann Empfehlungen für das weitere Vorgehen sowie erste Indikatoren hinsichtlich des Ressourcenbedarfs. Hier zahlt sich das Wissen eines externen Partners besonders aus. Denn Consulting-Unternehmen, die schon an Projekten wie AnaCredit mitgewirkt haben, können dabei sehr verlässliche Schätzungen abgeben.

Transparenz durch Roadmap mit allen Details

Nach Klärung der notwendigen Arbeiten und der verfügbaren Budgets können die Banken und ihre Partner in die Feinkonzeption einsteigen. Dabei werden nach einer detaillierten Lösungsbeschreibung die konkreten Anforderungen auch hinsichtlich ihrer Dimensionen ausdefiniert und einzelne Arbeitspakete festgelegt. Eine verbindliche Roadmap enthält alle notwendigen Meilensteine und dient den Projektpartnern zur Orientierung. Bei der Umsetzung kommt es darauf an, den laufenden Betrieb nicht durch die Arbeiten zu stören, was ein entsprechendes Testmanagement erfordert. Ist die Programmierung und Prüfung sämtlicher Schnittstellen und Datenbanken erfolgt, schließen umfassende Kontrollen der Datenqualität die Umsetzung ab. Gewöhnlich begleitet ein Beratungsunternehmen auch noch den anschließenden Rollout und die Stabilisierungsphase.

Implementierung trotz Corona-Krise

Hinter der FinStabDEV steht die Absicht, mögliche Immobilienblasen bereits in der Entwicklung zu erkennen und ihnen regulatorisch entgegenzusteuern.”

Diese begrüßenswerte Intention beansprucht die Ressourcen der Finanzinstitute erheblich. Gleichzeitig zeichnet sich bereits jetzt eine maximale Belastung der Finanzdienstleister durch die Folgen der Corona-Pandemie ab. Beratungshäuser wie die Hamburger PPI AG verfügen durch die Realisierung ähnlicher Projekte bereits über reichlich Erfahrung und sind in der Lage, die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Erfüllung der Meldepflichten so reibungslos und budgetschonend wie möglich bei den Banken zu implementieren. Diese sollten die Expertise von Consultants nutzen. Das schafft Handlungsspielräume zur Bewältigung der kommenden wirtschaftlichen Herausforderungen.Thomas M. Landmann, PPI

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