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STRATEGIE6. April 2023

ZuFinG – Osterhase legt elektronische Aktien ins Nest!

 Surcharging bei PayPal, Sofort & Co erlaubt – eine erste Einordnung durch Rechtsanwalt Dr. Christian Conreder, Rödl & Partner
Rechtsanwalt Dr. Christian Conreder, Rödl & PartnerRechtsanwalt Dr. Christian Conreder, Rödl & Partner

Nachdem 2021 mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) ein kleiner Schritt in Richtung eines modernen deutschen Finanzmarktes gegangen wurde, setzt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) durch den sich seit gestern im Umlauf befindlichen, aber noch nicht veröffentlichten, Referentenentwurf zum Zukunfts­finan­zierungs­gesetz (ZuFinG) nun den Weg fort.

von RA Dr. Christian Conreder, Rödl & Partner

Durch das geplante ZuFinG soll die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gestärkt und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts in Europa erhöht werden. Der Referentenentwurf sieht die Lösung hierzu in einem umfassenden Ansatz: Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts werden auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert.

Digitalisierung im Kapitalmarkt

Ein zentraler Punkt des Referentenentwurfs ist der Fortschritt der Digitalisierung am Kapitalmarkt. Durch die vorgesehene Änderung des Aktiengesetzes wird das deutsche Recht für elektronische Aktien geöffnet. Künftig sollen elektronische Namensaktien und elektronische Inhaberaktien möglich sein. Bisher vorhandene Schriftformerfordernisse im Aufsichtsrecht sollen durch digitale Kommunikationsmöglichkeiten ersetzt werden. Aktiengesellschaften sollen also wählen können, ob sie ihre Anteile herkömmlich als verbriefte Aktien oder als elektronische Aktien im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere begeben.

Autor RAs Dr. Christian Conreder, Rödl & Partner
Dr. Christian Conreder, Rechtsanwalt, ist Partner bei der Rödl & Partner am Stand­ort Ham­burg und lei­tet den Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge­recht. Der Schwer­punkt sei­ner an­walt­li­chen Tä­tig­keit liegt im Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht, na­ment­lich in den Be­rei­chen des Zah­lungs­ver­kehrs- und Ka­pi­tal­an­la­ge­rechts. Ne­ben Ka­pi­tal­ver­wal­tungs­ge­sell­schaf­ten, Emis­si­ons­häu­sern und Fa­mi­ly Of­fices be­rät Herr Dr. Con­re­der u. a. Ban­ken, Zah­lungs­dienst­leis­ter, Kar­te­n­e­mit­ten­ten und Fin­Techs in zi­vil- und auf­sichts­recht­li­chen Fragestellungen.
Elektronische Aktien unterscheiden sich von herkömmlichen Aktien lediglich dadurch, dass sie nicht verbrieft sind, sondern stattdessen in ein elektronisches Wertpapierregister eingetragen werden. Der Entwurf folgt so dem beim elektronischen Wertpapier umgesetzten Beispiel.

Darüber hinaus ist geplant, durch Veränderungen im Finanzmarktaufsichtsrecht Aktien und börsennotierte Wertpapiere als Kapitalanlage attraktiver zu machen, um Nachfrageseite (Anreize für Aktien als Kapitalanlage) und Angebotsseite (Erhöhung der Anzahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland) zu stärken. Die vorgesehenen Veränderungen sollen – soweit dies nationalrechtlich möglich ist – die Börsenzulassungsverfahren vereinfachen, um so gerade für aufstrebende und kleinere Unternehmen den Gang an die Börse zu erleichtern.

Durch die Einführung von elektronischen Aktien wird der hohen Bedeutung der Aktie endlich Rechnung getragen und damit der deutsche Kapitalmarkt für ausländische Investoren attraktiver gemacht.

Dr. Christian Conreder, Rödl & Partner

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