ARCHIV27. Oktober 2021

Basel III-Reform: Ver­schie­bung des Inkrafttretens um zwei Jahre auf 2025

Basel III-Reform: Verschiebung des Inkrafttretens auf 2025
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Die EU-Kommission will Banken für die Umsetzung schärferer Kapital­regeln lange Übergangsfristen gewähren. Das geht aus Gesetzes­vor­schlägen für die Umsetzung der Basel-III-Reform (Wikipedia) hervor, die Finanzkommissarin Mairead McGuinness und Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis am Mittwoch in Brüssel vorstellten. Insgesamt müssten Banken in der Europäischen Union demnach bis zu 8,4 Prozent mehr Kapital bis 2030 zur Seite legen, um Risiken entgegenzuwirken.

Positiv sieht der BVR die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelungen um zwei Jahre auf 2025. “Damit wird den Banken und ihren Rechenzentren die erforderliche Zeit zur Umsetzung der neuen Regelungen eingeräumt, vorausgesetzt die EU schließt ihr Gesetzgebungsverfahren innerhalb der geplanten Zeit ab”, begrüßt Hofmann dieses bewusste Abweichen von den Vorgaben des Baseler Ausschusses.

Die «Basel III»-Reformen waren nach der Finanzmarktkrise 2008/2009 von der EU und den G20-Ländern auf den Weg gebracht worden, um Risiken im Finanzsystem zu verringern und besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein. «Der heutige Vorschlag stellt sicher, dass wir die Kernstücke der internationalen Standards von Basel III erfüllen. Das ist wichtig für die Stabilität und Resilienz unserer Banken», sagte Dombrovskis. Ein wichtiger Teil des Gesetzespaketes dreht sich um den Umgang mit Krediten für Unternehmen, die nicht von Rating-Agenturen bewertet werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bekommen keine solche Bonitätsnote, die angibt, wie riskant es ist, in sie zu investieren. Die Kommission schlägt daher vor, dass Banken mehr Kapital zurücklegen müssen, wenn sie Unternehmen ohne Rating Kredite geben. Die Institute sollen das nach und nach bis 2032 umzusetzen. Kritiker hatten zuvor gewarnt, dass die Maßnahmen zu Finanzierungsengpässen für den Mittelstand führen könnten.

Das Gesetzespaket beschäftigt sich auch damit, wie Banken ihre Risiken kalkulieren. Die Institute nutzen teils eigene Modelle, um so den Bedarf an Eigenkapital zu berechnen. Kritiker meinen, Banken rechneten sich dadurch schön. Die Reform schreibt nun vor, dass Banken nur begrenzt eigene Rechenmodelle nutzen dürfen. Dafür gibt die Kommission ihnen fünf Jahre Zeit.

Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Sie können noch Änderungen vornehmen, bevor das Paket verabschiedet wird – das könnte allerdings noch dauern.dpa

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