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KURZ NOTIERT29. April 2016

Widerstand vom BVR: Abschaffung von Euro-Banknoten sei “unnötig und ungeschickt”

BVR-800Sehr klare Worte findet Uwe Fröhlich, Präsident des BVR, zur geplanten Abschaffung des 500-Euro-Scheines – insbesondere auch in Hinblick auf Kartenzahlungen und E-Payments.
Hier der Kommentar im Wortlaut.

Uwe Froehlich - BVR
BVR

“Mit ihren Überlegungen, die 500-Euro-Banknote abzuschaffen, eröffnet die Europäische Zentralbank erneut eine Debatte um die generelle Abschaffung des Bargelds. Solche Vorhaben halten wir für völlig überflüssig und zudem ungeschickt“, so Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) mit Blick auf die Sitzung des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB) am 4. Mai 2016, die unter anderem Entscheidungen über die Zukunft dieser Banknote vorsieht.

In Zeiten, die ohnehin durch zunehmendes Unverständnis der Bevölkerung gegenüber der europäischen Geldpolitik geprägt sind und Europa vor großen zu bewältigenden Aufgaben steht, seien solche Vorhaben ein falsches Signal der europäischen Notenbank. Zudem sprechen die von der EZB und nationalen Notenbanken geschätzten Kosten in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro, die für die Abschaffung der in Umlauf befindlichen 500-Euro-Banknoten anfallen würden, klar gegen eine solche Maßnahme.

“Wir wollen unseren Bankkunden auch in Zukunft die hohe Flexibilität bei der Wahl der Zahlungsverfahren bieten. Auch wenn Kartenzahlungen und E-Payments kontinuierlich zunehmen, ist doch der Anteil der Barzahlung im Einzelhandel in Deutschland mit über 50 Prozent besonders hoch. Würde diese beliebte Bezahlweise durch Beschränkungen begrenzt, bedeutet dies letztlich auch einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger”, so Fröhlich weiter.

Umfragen bestätigten zudem, dass die große Mehrheit der Bundesbürger sowohl Bargeldobergrenzen als auch die Abschaffung des 500-Euroscheins ablehnen. Auch Argumente für Bargeldbegrenzungen wie der Nutzen für die Geldwäschebekämpfung überzeugen nicht, denn schon heute unterliegen insbesondere Bargeldtransaktionen nach dem Geldwäschegesetz eindeutigen Regeln.

 

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