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STRATEGIE20. Oktober 2021

Innovation im Finanzmarkt: FZulG – der Rechtsanspruch auf staatliche Förderung

FZulG -Expertin: Nicole Agerer, Director R&D Tax Credits bei Ayming
Nicole Agerer, Director R&D Tax Credits bei AymingAyming

FinTechs, InsurTechs, Banken und Versicherer stehen vor der Herausforderung: Wie lässt sich „Innovation“ finanzieren? Das geht auf der einen Seite nicht selten über den Einsatz von Risiko-Kapital – aber es gibt auf der anderen Seite die Möglichkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation durch staatliche Unterstützung zumindest teilweise zu finanzieren – beispielsweise über das zum 1. Januar 2020 eingeführte „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ – kurz Forschungszulagengesetz (FZulG). Damit hat der Gesetzgeber ein Fördermittel ins Leben gerufen, das in zwei Stufen aufgebaut ist.

von Nicole Agerer, Director R&D Tax Credits, Ayming

Junge Unternehmen mit innovativen Dienstleistungen und Produkten fordern die großen, traditionellen Player im Markt heraus. Gleichzeitig verändert sich das Zahlungs- und Anlegerverhalten der Konsumenten. Der im Finanzsektor fortschreitende Einsatz künstlicher Intelligenz führen für alle Anbieter in diesem Marktsegment zu Verwerfungen. Ohne Innovation gehört jedes Unternehmen zu den Verlierern.

Um an die staatliche Förderung (FZulG) zu kommen, sind zwei Schritte notwendig: Zunächst werden von technischen Experten des Fördermittel-Gebers potenziell förderfähige Projekt analysiert und hinsichtlich ihrer Innovationsfähigkeit bewertet.

Fällt diese Begutachtung positiv für den Antragssteller aus, erhält das Unternehmen ein entsprechendes Zertifikat.”

In einem zweiten Schritt bildet dieses Zertifikat dann die Grundlage für eine Fördermittel-Zuteilung durch eine Steuerverrechnung in entsprechender Höhe.

Technische Themen

Nun erscheint es zunächst zweifelhaft, wie das FZulG Einfluss auf die Finanzbranche nehmen kann, beschäftigt sich diese doch vornehmlich mit der Geldanlage. Doch dazu muss man sich nur kurz einige der Bereiche ins Gedächtnis rufen, mit denen sich die Branche aktuell beschäftigt. Dies sind (neben anderen):

  • Künstliche Intelligenz (KI, Artificial Intelligence / AI)
  • Big Data
  • Blockchain
  • Cybersecurity

Das sind zwar alles Themen, die auch in anderen Marktsegmenten sehr wichtig sind. Doch bedeutet das nicht, dass es sich deshalb nicht um echte Innovationen handeln kann, die vor dem kritischen Auge eines technischen Experten Bestand haben.

Insofern sollten sich Unternehmen der Finanzbranche darüber Gedanken machen, wie sie aufgrund ihrer Innovationen nicht nur vollkommen legal, sondern auch vollkommen legitim staatliche Förderung erhalten können.”

Dazu ein genauerer Blick auf das FZulG.

Im Vergleich zu nahezu allen anderen Fördermitteln, die in Deutschland von staatlicher Seite gewährt werden, hat das FZulG einen wichtigen Vorteil: die Gesamtsumme der Fördermittel ist nicht gedeckelt. Daher stehen die antragstellenden Firmen nicht in einer Wettbewerbssituation mit anderen Unternehmen um die Fördermittel. Jedes Unternehmen, Förderfähigkeit der Projekte vorausgesetzt, hat einen rechtlichen Anspruch auf die Zuteilung der Mittel, und zwar rückwirkend für 25 Prozent aller Personalausgaben im Bereich F&E vom 01.02.2020 an.

Technische Prüfung

Die bereits angesprochene technische Überprüfung macht es erforderlich, dass bei der Ausarbeitung des Antrags ein besonderes Augenmerk auf die Darstellung der technischen Details der Projekte gelegt werden muss. Voraussetzung ist, dass es sich um eine tatsächliche Innovation beziehungsweise (Weiter-)Entwicklung handelt. Die technische Prüfung erfolgt durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage), eine Kooperation des VDI Technologiezentrums, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt und der “AIF Projekt” im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Autorin Nicole Agerer, Ayming
Expertin für staatliche Fördermittel: Nicole Agerer Nicole Agerer ist seit August 2016 bei Ayming (Webseite) tätig und seit Juli 2020 Director R&D Tax Credit. In dieser Position leitet sie ein Beraterteam von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, die Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln für Forschungs- und Entwicklungsprojekte – im speziellen der Forschungszulage – unterstützen. Sie ist diplomierte Wirtschaftsmathematikerin und arbeitet bereits seit mehr als 21 Jahren im Bereich Fördermittel-Beratung und -beantragung. Dementsprechend kann sie auf ein breites Wissen und Erfahrung aus zahlreichen F&E Projekten sowohl für Startups, KMU als auch Großunternehmen zurückgreifen.

Gelingt es, die Prüfer von einem Projekt zu überzeugen, erhält der Antragssteller einen Bescheid, der die Förderfähigkeit dem Grunde nach bescheinigt. In der Folge hat das Unternehmen einen rechtlichen Anspruch auf die Forschungszulage. Da die Länge des Antrags jedoch nur 4.000 Zeichen umfassen darf (etwa 2 DINA4-Seiten), gilt es, sich auf das Wesentliche zu beschränken und dennoch keine wichtigen Daten zu vergessen. Entsprechend empfiehlt sich, eine Kooperation mit einer spezialisierten Unternehmensberatung (wie z.B. Ayming) einzugehen. Diese besitzen das entsprechende Know-how und beschäftigen eine Reihe von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, um bei der Antragsstellung alle relevanten Informationen herauszuarbeiten.

Das Finanzamt

Auf den positiven Bescheid folgt die formale Einreichung des Antrags beim lokalen Finanzamt. Dieses prüft dann lediglich die Höhe der zu bewilligenden Fördermittel. Der Antragssteller erhält die Fördermittel nicht direkt. Stattdessen erfolgt die Verrechnung mit der Steuerlast der Unternehmensgruppe. Ein Unternehmen, das beispielsweise 40.000 Euro Fördermittel erhält und 100.000 Euro ans Finanzamt zu zahlen hat, begleicht letztendlich nur noch 60.000 Euro an Steuern. Liegt die Steuerlast bei 20.000 Euro, erhält die Gruppe 20.000 Euro als Steuererstattung zurück.

Eines darf dabei nicht vergessen werden:

Eine ausführliche Dokumentation ist unverzichtbar! Und zwar deshalb, damit im Nachhinein, beispielsweise bei einer Betriebsprüfung, Teile der erhaltenen Gelder nicht zurückgezahlt werden müssen.”

Dabei muss der gesamte Prozess von der internen Analyse der Innovation bis hin zu den Anträgen bei den Partnern des Forschungsministeriums und beim Finanzamt ausführlich festgehalten werden. Auch hier ist es ratsam, externe Berater hinzuzuziehen, um die Vollständigkeit der Dokumentation zu gewährleisten.Nicole Agerer, Ayming

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