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ARCHIV22. April 2021

Technischer Fehler: Warum der Handel mit der Coinbase-Aktie (vielleicht) ausgesetzt wird

Burdun / Bigstock

Die Kryptobörse Coinbase hat seit ihrem Börsengang vor einigen Tagen für viel Furore gesorgt. Jetzt macht das Unternehmen erneut Schlagzeilen, allerdings eher mit einer unschönen Meldung: Die Aktie könnte schon morgen an den deutschen Börsen vom Handel ausgeschlossen werden. Der Grund ist erstaunlich einfach, sagt aber viel über alle Beteiligten aus.

Die Causa dreht sich um eine reine Formalie. Jedes Wertpapier verfügt bekanntermaßen über den Legal Entity Identifier, eine 20-stellige Codierung, die die Stammdaten des hinterlegten Wertpapiers enthält und auf den Wert referenziert. Und im Falle von Coinbase ist die Zuordnung offenbar nicht möglich oder fehlerhaft. Denn offenbar wurde bei der Zuordnung ein Unternehmen dem LEI-Code zugeordnet, das eben nicht zweifelsfrei der Coinbase-Gesellschaft zuzuordnen ist.

Konkret verfügen mehrere Gesellschaften rund um Coinbase über eine solche LEI, darunter auch die deutsche GmbH und die – hier hinterlegte Coinbase Inc., nicht aber die Coinbase Global Inc., um die es sich dabei offiziell handelt.

Falsche LEI-Zuordnung: Passt scho’ – oder doch nicht?

Einige Broker hatten das Problem offenbar schon vergangene Woche bemerkt und wie im Falle von Trade Republic auch in der App auf „nicht erfüllte regulatorische Voraussetzungen“ hingewiesen. Warum der Hinweis dann (wohl nach Nachfragen von Kunden) dort und bei anderen Plattformen wieder entfernt wurde, bleibt unklar. Aktuell dürfte es die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream gewesen sein, die für die Abwicklung von Handelsgeschäften verantwortlich ist, die den Zustand und die Ungereimtheiten bemängelte.

Bei der Handelsaufnahme von Coinbase wurde irrtümlicherweise ein LEI-Code für eine Coinbase-Entität verwendet, der nicht der in der letzten Wochen eingeführten Entität (Coinbase Global Inc.) zuzuordnen ist.“

Mitteilung Deutsche Börse

Die Deutsche Börse reagierte und kündigte an, zum Freitag den Handel mit Coinbase auszusetzen, wenn nicht bis dahin eine entsprechende korrekte Nummer vorliege. Die dürfte das Unternehmen somit zeitnah beantragen. Wie es zu der Geschichte kommen konnte, ist allerdings bei einem mit 63 Milliarden Dollar bewerteten Unternehmen erstaunlich – ebenso die Tatsache, dass in den vergangenen Tagen Millionenumsätze getätigt wurden, ohne dass das bisher Kreise gezogen hätte. Man fragt sich, warum bei einem Listing nicht im Vorfeld darauf geachtet wurde und sowohl seitens der Regulierer als auch der Berater, die Coinbase zum Start in Deutschland sicher auch hatte, auf diese Umstimmigkeit hingewiesen wurde.

Wohl geringe Auswirkungen auf Anleger und Trader

Das muntere „passt wohl scho‘“ zahlreicher Broker und Börsenplätze sollte ebenso überprüft werden. Denn auch wenn in diesem Fall der Schaden überschaubar bleibt und die Sache schnell aus der Welt geschafft werden kann, muss das nicht immer so sein, insbesondere wenn ein Unternehmen diese Schwäche ausnutzen würde.

Für die Anleger ist die Sache dagegen eher eine Marginalie. Sie können im schlimmsten Fall, wenn bis morgen keine solcher LEI-Code beigebracht wird, für ein paar Stunden oder Tage den Wert nicht über deutsche Handelsplätze traden, können dies aber problemlos über die anderen Börsen tun. Und für die meisten besteht wahrscheinlich auch nicht so akuter Handlungsbedarf, wenn dieser nicht bereits heute besteht (denn heute ist der Handel ja noch nicht ausgesetzt).tw

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