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COMPLIANCE15. September 2015

KYC-Register wächst schneller als erwartet:
SWIFT meldet über 1.125 Finanzinstitutionen

Bild: SWIFT
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Schwere Zeiten für Finanz­kri­mi­na­li­tät. Über 1.125 Finanzinstitutionen weltweit haben sich bereits für die Nutzung des KYC-Registers (Know your Customer) registriert, gab SWIFT heute bekannt. Mit der Teilnahme von Banken in 152 Ländern wächst das das KYC-Register seit seiner Markteinführung im Dezember 2014 schneller als erwartet. Weltweit haben sich bisher rund 575 Institutionen in Europa, im Mittleren Osten und Afrika, 180 in den Ländern Amerikas und 375 Banken in der Region Asien-Pazifik angemeldet.

Das KYC-Register („The KYC Registry“) ist eine zentral geführte Datenbank und hält für alle eingetragenen Finanzinstitutionen jeweils einen aktuellen standardisierten Satz von Informationen und Dokumenten bereit, die zur Erfüllung der KYC-Vorgaben benötigt werden.

SWIFT
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Die schnelle Einführung in der Finanz-Community ist ein klarer Beleg, dass die Branche einen standardisierten Ansatz zur Bewältigung der globalen KYC-Compliance-Anforderungen gemeinschaftlich unterstützt.”

Luc Meurant, Head of Compliance Services bei SWIFT

Seit seiner Einführung im Dezember 2014 stellt das Register KYC-Informationen für Korrespondenzbanken sowie – seit Mai 2015 – auch für Fondsgesellschaften und Depotbanken zur Verfügung. Die teilnehmenden Banken steuern jeweils einen Satz von Basisdaten samt Belegmaterial zur Validierung durch SWIFT bei, der anschließend von ihnen selbst und ihren Gegenparteien genutzt werden kann. Jede Bank bleibt im Besitz ihrer eigenen Daten und behält die Kontrolle darüber, welche anderen Institutionen Einblick in diese Informationen erhalten. Den Banken entstehen keine Kosten durch das Beisteuern ihrer Daten oder für die Nutzung des Registers zum Austausch von KYC-Informationen mit anderen Banken. Um die Vorteile der Nutzung des Registers zu optimieren, stellt SWIFT die Datennutzung im Jahr 2015 kostenfrei für Banken, die ihre eigenen KYC-Informationen beisteuern und an ihre Korrespondenzbanken weitergeben.

Mehr zum KYC-Register finden Sie hier.aj

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