CREALOG ‚MOBILE VOICE RECORDING‘24. September 2015

MiFID II: Ab 2017 wird die Gesprächsaufzeichnung für Banken auch in Mobilfunknetzen Pflicht

Gajus/bigstock.com
Gajus/bigstock.com

Ab 1.1.2017 müssen telefonische Beratungsgespräche zum Schutz der Bankkunden aufgezeichnet werden – und zwar sowohl im Festnetz als auch in Mobilfunknetzen (Verschärfung MiFID II). In der Schweiz gilt die Aufzeichnungspflicht seit 2015. Nun will das Münchner Systemhaus CreaLog das in der Schweiz eingesetzte Mobile-Call-Recording-Plattform nach Deutschland portieren.

In der Schweiz besteht die Aufzeichnungspflicht bereits seit dem 1. Januar 2015, und zwar für alle internen und externen mobilen Telefongespräche. Das schließt die elektronische Korrespondenz und alle Verbindungsinformationen mit ein, die mindestens zwei Jahre unverändert aufbewahrt werden müssen: für besseren Verbraucherschutz, zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Verhinderung von Insider-Geschäften und Absprachen. Als erster Mobilfunkanbieter hat die Swisscom ihre Kommunikationsinfrastruktur entsprechend modernisiert. Der neue Dienst wurde auf Basis der Mobile-Call-Recording-Plattform des Münchener Systemhauses CreaLog realisiert und wird inzwischen von über 40 Banken in der Schweiz genutzt.

CreaLog´s ‚Mobile Voice Recording‘

Um ‚Mobile Voice Recording‘ nutzen zu können, verwaltet der Fleetmanager oder Administrator der Bank über das Kunden-Extranet beim Provider die Mobil-Rufnummern derjenigen Bankmitarbeiter, die aufzeichnungspflichtige Gespräche führen, also zum Beispiel Kunden- oder Anlageberater. Diese Rufnummern werden in einer Datenbank gespeichert. Alles Weitere laufe automatisch ab, sogar bei Roaming-Gesprächen über Ländergrenzen hinweg. Der Dienst funktioniere zudem mit allen mobilen Endgeräten und auf allen Plattformen – also auch mit einfachen Feature-Phones, sagt CreaLog. Es werde keine App oder zusätzliche Installation benötigt. Vorab erfolgt eine Ansage, die über die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für diese Verbindung informiert. Die Kommunikation der Gesprächspartner wird dann in zwei getrennten Datenströmen erfasst und in den beiden Tonkanälen einer Stereo-Audiodatei gespeichert.

Als Schutz vor Missbrauch werden alle relevanten Gespräche direkt im Call-Recording-System nach dem Public-Private-Key-Verfahren verschlüsselt. Das soll die Unveränderbarkeit der Daten sicherstellen. Der private Schlüssel befindet sich ausschließlich beim Finanzinstitut. Nur autorisierte Personen können diese Daten später entschlüsseln und dies auch generell nur mit einer Protokollierung der Zugriffe. Die Wiedergabe von Aufzeichnungen bei der Klärung strittiger Sachverhalte ist nur im Vier-Augen-Prinzip möglich. Eine computergestützte Recherche von Gesprächsaufzeichnungen und SMS erfolge gezielt nach Datum oder Gesprächspartnern. Dabei würde die Speicherung auf Servern in unterschiedlichen Lokationen stattfinden (Georedundanz).aj

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