2024 ist es soweit: CESOP Meldepflichten für Zahlungsdienstleister treten in Kraft
Neue Herausforderungen für Banken und Zahlungsdienstleister
Wie bei allen neuen Regelungen müssten Banken und Zahlungsdienstleister neue Routinen entwickeln, wie sie den Meldepflichten nachkommen. Das Stichwort: KYC. Bei unvollständigen, verspäteten, falschen oder fehlenden Meldungen von grenzüberschreitenden Transaktionen könnten Bußgelder von bis zu 5.000 Euro angesetzt werden. Es sei daher sinnvoll, entsprechende Transaktionen bestenfalls automatisiert mit allen vorgegebenen Daten rechtzeitig und vollständig aufzuzeichnen und quartalsweise an das CESOP zu übermitteln. Dort würden sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen. Kommt es zu Verdachtsfällen, könnten die Daten schnell und unkompliziert Betrugsbekämpfungsexperten der jeweiligen Länder zur Verfügung gestellt werden.
Klarheit schaffen
Company.info (Website) begleite nicht nur den KYC-Prozess hinsichtlich des neuen Zahlungsverkehrsinformationssystems, sondern schaffe auch Klarheit in der Zusammenarbeit. Mit aktuellen Daten und Informationen u.a. aus dem Unternehmensregister, Handelsregister und dem Transparenzregister könnten Unternehmer gerade bei Hochrisikokunden gemeinsam mit dem niederländischen Unternehmen die richtigen Entscheidungen treffen.
Mehr zum CESOP Melderigister können Sie in unserem Beitrag Beim CESOP Melderegister wurden Unschärfen bewusst in Kauf genommen! lesen.ft
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