STRATEGIE9. April 2020

Finanzbranche auf der Suche nach IT-Fachkräften – Expertenüberlassung als Schlüssel zum Erfolg?

Volker Raddeck empfiehlt hochqualifizierte Fachkräfte in Expertenüberlassung
Volker Raddeck, Senior Business Manager bei Huxley AssociatesHuxley Associates

Hochqualifizierte Fachkräfte in Expertenüberlassung können die Stammbelegschaft in Zeiten des schnellen Wandels oder bei projektbedingten Peaks optimal ergänzen und entlasten. Außerdem bietet diese Form der Zusammenarbeit die Möglichkeit, temporär die Arbeit von besonderen Fachkräften in Anspruch zu nehmen. Ob Bank, Versicherung oder FinTech-Start-up – freiberuflich tätige Mitarbeiter sind besonders in der IT sehr gefragt.

von Volker Raddeck, Senior Business Manager bei Huxley Associates

Weshalb werden IT-Fachkräfte gerade im Finanzwesen so händeringend gesucht? Verschiedene treibende Kräfte kommen hier zusammen: Technische Innovationen, die fortschreitende Digitalisierung von Prozessen, sich kontinuierlich wandelnde Marktanforderungen und die Einführung neuer automatisierter Programme. Das alles zusammen führt zu zunehmender Komplexität im Finanzwesen und erhöht den Bedarf an fachlicher IT-Expertise. Ebenso wandeln sich Anforderungen seitens der Kunden grundlegend. Um diesen gerecht zu werden, sind Unternehmen und Dienstleister darauf angewiesen, ihre Produkte und Leistungen stets an neue Technologien anzupassen.

Expertenüberlassung – eine attraktive Alternative?

Hinzu kommen kontinuierlich neue regulatorische Anforderungen, die unter anderem auch auf IT-Ebene umgesetzt werden müssen. Neu eingeführte Regularien führen zu kurzfristigem Personalbedarf und es kommt immer wieder zu Engpässen, die im Tagesgeschäft wertvolle Zeit kosten. Hinzu kommen temporäre Auftragsspitzen, Sonderprojekte und Umstrukturierungen. Die Finanzdienstleistungsbranche steht vermehrt unter Druck und die erwähnten Umstände machen die Personalsuche nicht einfacher. Auch Banken, Versicherungen oder FinTech-Start-ups spüren schon seit Jahren den Fachkräftemangel, insbesondere im schnelllebigen IT-Bereich. Häufig stoßen Unternehmen an ihre Grenzen und können das Know-how schlichtweg nicht durch interne Mitarbeiter bedienen. Freiberufler bieten hier die Möglichkeit, sich wertvolles Wissen möglichst schnell und passgenau ins Team zu holen.

Freelancer Beauftragung vs. Expertenüberlassung – wo liegen die Unterschiede?

Autor Volker Raddeck, Huxley Associates
Volker Raddeck ist als Senior Business Manager bei der global tätigen Personalvermittlung Huxley Associates (Website) tätig. Er beschäftigt sich seit über 13 Jahren mit den Entwicklungen im Bank-, Finanz- und Versicherungswesen. Mit seinen Teams unterstützt er DACH-weit Partner und Kunden dieser Branche, kennt deren komplexe Herausforderungen und steht ihnen beratend zur Seite, um qualifizierte Fach- und Führungskräfte und Unternehmen zusammenzubringen.

Bei vielen Projekten im Finanzsektor kommt es auf jeden Tag an und Unternehmen sind zunehmend auf die Unterstützung von freiberuflichen und hochspezialisierten Experten angewiesen, um Zeiten mit hoher Arbeitsbelastung abzufedern oder um projektweise auf die Expertise externer Spezialisten zurückgreifen zu können. Doch mit den zahlreichen Vorteilen der Freiberuflichkeit gehen auch diverse Anforderungen und Verpflichtungen seitens des Auftragsgebers einher. Werden diese rechtlichen Aspekte nicht sorgfältig geprüft oder im Alltagsgeschäft schlichtweg vernachlässigt, droht die Gefahr, sich in rechtliche Grauzonen bis hin zur Scheinselbstständigkeit zu begeben. Und eben hier liegt auch der Unterschied zwischen Expertenüberlassung und der Anstellung eines Freiberuflers. Die Vorteile der Expertenüberlassung sind für den Auftraggeber offensichtlich: die Gefahr, sich in rechtlich nicht einwandfreie Formen der Beauftragung von Freelancern zu begeben, ist hier von vorneherein gebannt. Denn professionelle Dienstleister, die spezialisierte Experten vermitteln, kümmern sich auch um rechtliche Aspekte. Die Details zum Expertenüberlassungsvertrag sind durch einen umfangreichen Überlassungsvertrag sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und den iGZ Manteltarifvertrag seitens der Dienstleister abgedeckt.

Fallstricke vermeiden – worauf Unternehmen achten müssen

Nicht jedem Auftraggeber sind die rechtlichen Bestimmungen von Beginn an klar. Gerade im IT-Umfeld haben sich agile Arbeitsweisen über Jahre hinweg etabliert. Zugleich widersprechen solche Methoden und Prozesse im Kern den Anforderungen von Freiberuflichkeit – die Grenzen zur Scheinselbstständigkeit werden hier fließend.  Ein weiterer Grund, warum die Expertenüberlassung eine attraktive Alternative darstellt.

4 Tipps – so gelingt die Zusammenarbeit

1. Spezifikation der Projektanforderungen: Vorab muss geklärt werden, welche Ressourcen und Skills bereits vorhanden sind und welche durch externe Fachkräfte abzudecken sind. Bei der entsprechenden Planung ist der enge Kontakt mit der jeweiligen Fachabteilung unabdingbar, denn dort ist das meiste Wissen über projektspezifische Anforderungen vorhanden.

2. Budgetplanung und Kostenkalkulation: Schon in der Planungsphase vorab sollte definiert werden, welches Budget im Rahmen des Projekts für die Beauftragung von Fachexperten zur Verfügung steht. Erst dann sollte der entsprechende Experte angefragt werden. Denn wenn Kandidaten gecastet werden, bevor die Budgetfrage geklärt ist, benötigen die entsprechenden internen Prozesse anschließend so viel Zeit, dass der Spezialist der Wahl im Zweifelsfall schon nicht mehr verfügbar ist.

3. Angebote einholen und vergleichen: Es ist durchaus sinnvoll, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Denn oftmals kommen mehrere Kandidaten für einen speziellen Auftrag in Frage, die allesamt mit ihrer Expertise und gewissen Referenzen punkten. Dennoch unterscheiden sich in der Regel die Stundensätze oder veranschlagten Pauschalen für einen Auftrag.

4. Nach dem Motto ‚so viel wie nötig‘: Stellen Sie sich immer wieder selbst die Frage: Brauche ich wirklich den hochqualifizierten und damit auch hochdotierten Allrounder oder sind angesichts meiner projektspezifischen Anforderungen nur ganz bestimmte Kompetenzen erforderlich?Volker Raddeck, Huxley Associates

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