Anzeige
SWIFT KYC-REGISTER29. Mai 2015

Bekämpfung der Finanzkrimi­nalität: SWIFT öffnet KYC-Register für Fonds­gesell­schaften und Depotbanken

ginasanders/bigstock.com
ginasanders/bigstock.com

Zur besseren Bewältigung ge­stieg­ener Compliance-An­for­der­ung­en öffnet SWIFT ab sofort das KYC-Register auch für Fondsgesellschaf­ten und Depotbanken – ein ers­ter Schritt zur Erweiterung sei­ner Compli­ance-Services auf das Wertpa­pierge­schäft. Damit steht “The KYC Regis­try”, laut Swift, sofort auch Fondsgesellschaf­ten und Depotbanken zur Verfügung. Die Genos­senschaft gab bekannt, dass der Ein­satz des Regis­ters über das Korre­spon­denzbankge­schäft hin­aus erwei­tert wird. Damit un­ter­stützt SWIFT die Compli­ance-Anforde­run­gen an Fondsgesellschaf­ten und Depotbanken im Be­reich „Know Your Cust­o­mer” (KYC)

SWIFT
SWIFT
Das KYC-Register wurde im Dezember 2014 im Markt eingeführt und bietet Finanzinstitutionen einen einfachen und sicheren Weg für den Austausch eines standardisierten Satzes von Informationen und Dokumenten, die zur Erfüllung der KYC-Vorgaben benötigt werden. Die Nutzung des Registers steigert die Effizienz der Compliance und vermindert gleichzeitig die Risiken. Das KYC-Register wurde von SWIFT in Zusammenarbeit mit der Finanzindustrie entwickelt und unterstützt die Finanzinstitutionen dabei, die Anforderungen der Due Diligence ihrer Kontrahenten fristgerechter und gleichzeitig kosteneffizienter zu erfüllen als mit den bisher üblichen Verfahren.

Ähnlich wie Banken können jetzt auch Fondsgesellschaften und Depotbanken einen festgelegten Basis-Satz aus Daten und Dokumenten beisteuern, der von SWIFT validiert wird und den die Teilnehmer im Anschluss gemeinsam mit ihren Kontrahenten nutzen können. Alle Nutzer des Registers bleiben uneingeschränkt verantwortlich für ihre eigenen KYC-Informationen und behalten die umfassende Kontrolle darüber, wer auf der gesicherten Online-Plattform darauf zugreifen darf.

SWIFT
SWIFT

Fondsgesellschaf­ten und Depotbanken stehen bei der Due Diligence im Be­reich KYC vor ähnli­chen Herausforde­run­gen wie Ge­schäftsbanken. Wir begrüßen sehr, dass SWIFT auf der gewonnenen Dynamik auf­baut und die Nutzungs­möglichkei­ten des KYC-Regis­ters erwei­tert.”

Mark Gem, Head of Compliance bei Clearstream

„Wir freuen uns, dass wir das KYC-Register für die Nutzung durch Fondsgesellschaften und Depotbanken ausbauen konnten. Dies ist ein folgerichtiger Schritt zur Erweiterung unseres KYC-Angebots, das wir mit großem Erfolg bereits für das Korrespondenzbankgeschäft eingeführt haben”, ergänzte Paul Taylor, Director of Compliance Services bei SWIFT. „Im Laufe der Beratungen zur weiteren strategischen Entwicklung unserer Compliance-Services haben wir festgestellt, dass die Bekämpfung der Finanzkriminalität immer größere Anforderungen an unsere Kunden im Wertpapiergeschäft stellt. Deshalb untersuchen wir weitere Möglichkeiten zur besseren Bewältigung dieser Anforderungen, etwa im Bereich der Screening-Services.”

Das KYC-Register umfasst derzeit schon Institutionen aus mehr als 110 Ländern und ermöglicht damit Compliance-Aktivitäten für eine wachsende Zahl von Korrespondenzbank-Geschäftsverbindungen weltweit.aj

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert