STRATEGIE12. Mai 2016

Ratgeber: Ist Ihr Unternehmen bereit für die strengen Anforderungen der MiFID II?

Yasmin Zarabi, VP Recht und Compliance, Hearsay SocialHearsay Social
Yasmin Zarabi, VP Recht und Compliance, Hearsay SocialHearsay Social

Entsprechend der jüngsten Über­ar­bei­tung des EU-Re­gu­lier­ungs­rah­mens für Finanzdienstleistungen hat die Europäische Kommission eine verbesserte Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (“MiFID II”) erlassen, die zum 3. Januar 2018 für alle 29 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten soll. Trotz der Verzögerung bezüglich des Datums des Inkrafttretens sollten sich Unternehmen bereits jetzt darauf einstellen, an der Implementierung der Technologie zu arbeiten, um für das Inkrafttreten der Richtlinie bereit zu sein.

von Yasmin Zarabi, VP Recht und Compliance, Hearsay Social

Die überarbeitete MiFID II-Richtlinie legt mit der Einführung strengerer Maßnahmen bezüglich Kundenkommunikation, Offenlegung und Transparenzanforderungen den Schwerpunkt deutlich auf einen verbesserten Investorenschutz. Das Ergebnis wird eine stärkere Fokussierung auf die Abstimmung von Produkt- und Kundenprofil sein. Im Folgenden sind vier Grundsätze der Compliance dargestellt, die zu der digitalen Kommunikation eines Unternehmens mit Kunden gehören.

1. Richtlinie und Schulungen

Artikel 16 und 45 der Richtlinie: Unternehmen müssen angemessene Personalschulungen anbieten, so dass Mitarbeiter die Regeln verstehen können. Darüberhinaus müssen Unternehmen ein Protokoll über die Kontrollen und Entwicklungen führen, die im Rahmen der Richtlinie durchgeführt werden. Das für die Richtlinien und Schulungen zuständige Team sollte Mitglieder aus den Bereichen Recht, Technik und Wirtschaft heranziehen, um die Mitarbeiter über die Unterschiede zwischen MiFID und MiFID II zu unterrichten.

2. Inhalt

Artikel 13 und 24 erfordern, dass die digitalen Marketinginhalte eines Unternehmens fair, eindeutig und nicht irreführend sind. Es wird dringend empfohlen, über eine entsprechende Technologie zu verfügen, um sicherzustellen, dass Unternehmen durch ihre Mitarbeiter ausschließlich überprüfte und genehmigte Inhalte verbreiten. Außerdem sieht Artikel 25 vor, dass Unternehmen die Bedürfnisse ihrer Kunden genau kennen, um sicherstellen, angemessene Produkt- oder Dienstleistungsempfehlungen geben zu können – ein Bemühen, das mit Hilfe von geeigneter Compliance-Technologie bewältigt werden kann.

3. Überwachung

Nach Artikel 16 bedarf es eines soliden Überwachungssystems, durch welches sichergestellt wird, dass die digitale Kommunikation des Unternehmens mit Kunden immer angemessen und im besten Interesse des Kunden ist.

Zuerst sollten Unternehmen die Erfassung ihrer aktuellen Daten bewerten und Ressourcen überwachen, um jeden Vorgang und jede technologische Lücke zu identifizieren.”

Unternehmen sollten Technologien berücksichtigen, die verschiedene Arten der Überwachung zulassen, da alles abhängig von der Art des Inhaltes und des digitalen Kanals ist, da alles vor der Übermittlung genehmigt werden muss.

4. Buchführung

Schließlich sind Unternehmen in Übereinstimmung mit Artikel 6 und 69 verpflichtet, über jegliche elektronische Kommunikation, die über ein Endgerät läuft, Buch zu führen – einschließlich persönlicher Nachrichten, E-Mails und Textnachrichten –, um sicherzustellen, dass die Offenlegung möglicher Interessenkonflikte entsprechend erfasst wird. Die Protokolle sollten leicht zugänglich sein und dem Kunden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren und den Aufsichtsbehörden für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren zur Verfügung stehen. Es ist zudem wichtig, Kommunikation einheitlich zu erfassen, um zu vermeiden, dass im Rahmen der Überprüfung Kommunikation von verschiedenen Endgeräten einzeln zusammengefügt werden müssen.

Yasmin Zarabi
Yasmin-Zarabi-Hearsay-Social-516Yasmin Zarabi ist Vizepräsidentin für Recht und Compliance bei Hearsay Social. Sie bringt über 16 Jahre Erfahrung im Bereich Unternehmensrecht mit sich und hat einen J.D. von der Golden Gate University und einen BA von der University of California.

Die frühzeitige Annäherung an die MiFID-II-Regeln wird dringend empfohlen

Unternehmen haben zwar bis Januar 2018 Zeit, um sich den Regeln entsprechend anzupassen. Es wird jedoch eine zügige und systematische Annäherung an MiFID II empfohlen. Wir glauben, dass MiFID II eine von mehreren neuen Richtlinien darstellt, die sich den bestehenden Lücken widmet, die bezüglich der Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Kapitalmärkte während der Finanzkrise im Jahr 2008 enthüllt wurden. Unternehmen, die fähig sind, solide MiFID II-konforme Plattformen für digitale Kommunikation mit Kunden zu planen und umzusetzen, werden gut gerüstet sein, um neue und wichtige Einblicke in das Front-Office zu liefern, während sie den Interessenvertretern des Unternehmens fortlaufenden Wert bieten.

Das in diesem Artikel verfügbare Material dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.aj

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