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FINTECH14. November 2019

Fällt das Apple-Pay-Monopol auf dem iPhone? – Das sind die Fakten und Hintergründe

Apple/ITFM

Muss Apple zukünftig seine NFC-Schnittstelle im Payment-Bereich auch anderen Anbietern von Payment Services offenlegen und zur Verfügung stellen? Ein neues Gesetz, bei dem es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, könnte bald dafür sorgen, dass es zur Abwechslung mal die Banken und Finanzdienstleister selbst sind, die auf die Einhaltung der PSD2-Richtlinie pochen. – UPDATE: Der Gesetzentwurf hat am Donnerstag den Bundestag passiert und wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien so angenommen wie im Artikel beschrieben.

Seit knapp einem Jahr ist Apple Pay am deutschen Markt präsent – höchst erfolgreich, denn selbst die Sparkassen, die am Anfang mit Händen und Füßen gegen das System waren, haben inzwischen eingesehen, dass die Kunden Apple Pay einfordern. Und in der Tat hat neben Google Pay insbesondere Apple Pay dafür gesorgt, dass Mobile Payment auch in Deutschland immer verbreiteter wird. Ein Ärgernis für viele Payment-Anbieter ist allerdings die Haltung Apples, das iPhone zumindest auf Basis des NFC-Chips nicht anderen Diensten zugänglich zu machen. Doch genau das könnte sich bald ändern.

Denn das NFC-basierte Verfahren, das in Kombination mit einer physischen oder virtuellen Kreditkarte funktioniert, könnte bald auch für andere Anbieter geöffnet werden. Im Finanzausschuss wurde gestern nämlich ein Gesetzentwurf verabschiedet, der Apple in Zukunft auferlegen könnte, Apple Pay offener zu gestalten oder sogar unter iOS andere Dienste auf NFC-Basis zu realisieren. Ob der kaum vergnügungssteuerpflichtige Name „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ dafür verantwortlich ist, dass sich erst jetzt jemand darum schert, was da genau drinsteht, ist unklar. Jedenfalls handelt es sich um eine Vorschrift, mit der die Bundesregierung für mehr Wettbewerb zwischen den Banken und Sparkassen, den Finanzdienstleistern und FinTechs und nicht zuletzt den Digitalkonzernen, hier speziell Apple, sorgen könnte.

Muss Apple seine NFC-Schnittstelle öffnen?

Apple

Eigentlich geht es vor allem um einen Passus, der den Apple-Verantwortlichen Bauchschmerzen bereitet: Demnach sollen, so kann man es zusammenfassen, die Systemunternehmen genannten technischen Anbieter (also Apple) dafür sorgen, dass andere, dritte Zahlungsdienstleister die Infrastrukturleistung gegen eine noch auszuhandelnde Gebühr mit nutzen können – vergleichbar mit den Leitungen, die die Telekom Internetprovidern gegen Gebühr zugänglich machen muss. Der Zahlungsdienstleister solle in die Lage versetzt werden, seine Zahlungsgeschäfte ungehindert zu betreiben.

Ein Unternehmen, das durch technische Infrastrukturleistungen zu dem Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Inland beiträgt (Systemunternehmen), ist auf Anfrage eines Zahlungsdienstleisters (…) verpflichtet, diese technischen Infrastrukturleistungen gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Zurverfügungstellung im Sinne des Satzes 1 muss so ausgestaltet sein, dass das anfragende Unternehmen seine Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte ungehindert erbringen oder betreiben kann.“

Aus dem Gesetzentwurf

When Apple goes to Kanzleramt

Also Bezahlen via iOS und iPhone nicht mehr nur für Apple Pay? Damit es nicht soweit kommt, hat nicht nur Apple im Kanzleramt angeklopft, sondern laut Informationen des Handelsblatt hat sich auch die US-Botschaft eingeschaltet. Das ist selbst für US-Verhältnisse ungewöhnlich, zeigt aber dass die Koalition, die für den Entwurf gestimmt hat, gut daran tut, wenn sie das Ganze schnell verabschiedet und sich nicht von Lobbyarbeit beeinflussen lässt.

À propos Lobbyarbeit: Die Banken und Versicherungen dürften an der ganzen Geschichte auch nicht ganz unbeteiligt sein. Wie man hört, ist die Argumentation für die Bankenwelt reichlich ungewöhnlich – wenn auch durchaus schlüssig und nachvollziehbar: Schließlich sind es insbesondere die Banken, denen man im Rahmen des PSD2-Prozesses Schnittstellen abverlangt hat, die anderen Unternehmen das Abfragen von Kontosalden und auch das Ausführen von Zahlungen ermöglicht. Da kann man den BigTechs aus Amerikas wildem Westen natürlich nicht eben jene Rechte einräumen, die man den Banken gerade genommen hat. Eine bemerkenswerte Argumentation seitens der Kreditwirtschaft, die sich selbst gerade seit Jahren mit Händen und Füßen dagegen wehrt, aber jetzt mit Recht das Umgekehrte einfordert.

So könnte Apple sein Pay-Monopol auf dem iPhone verteidigen

Für Apple ist der Katzenjammer jetzt erst einmal groß: Das Unternehmen versucht natürlich, eine solche gesetzliche Regelung zu verhindern – und könnte theoretisch sogar dahingehend die Reißleine ziehen, dass sie Apple Pay in Deutschland kurzerhand dichtmacht. Will ja keiner, schon gar nicht die Banken und Sparkassen, die sich mit viel Aufwand gerade das System erobert haben. Doch wenn das Gesetz tatsächlich so kommt, wie sich die Koalition das jetzt vorstellt, hat Apple mehrere Möglichkeiten: Das Unternehmen kann zum einen lange und zäh darüber verhandeln, was denn ein faires Entgelt als Gegenleistung für Dritte wäre. Das ist ein Prozess, der beispielsweise auch im Kontext mit den DSL-Zugängen über Jahre, gefühlt fast ein Jahrzehnt, ging.

Apple/ITFM

Darüber hinaus ist natürlich die Frage legitim, ob der Zugang zwingend über die NFC-Schnittstelle erfolgen muss oder ob nicht einfach auch eine umständlichere Lösung, etwa auf der Basis von QR-Codes den Anforderungen gerecht wird. Technisch gesehen dürfte neben dem iPhone und der Apple Watch auch die virtuelle Version von Apple Pay betroffen sein, da es sich auch hier um technische Infrastruktur handelt. Und, last not least, kann Apple natürlich argumentieren, dass das Abriegeln der NFC-Schnittstelle die einzige Möglichkeit ist, hinreichende Sicherheit herzustellen und das Ganze nach Brüssel verschieben. Damit verbunden wäre dann zunächst die Erklärung der Unzumutbarkeit für Apple, die aber nicht zwingend aufschiebende Wirkung haben wird.

Laut einem Sprecher von Apple war man überrascht, wie schnell der Gesetzentwurf auf den Tisch gekommen ist.

Gerne arbeiten wir mit der Bundesregierung daran, die technischen Hintergründe von Apple Pay verständlich zu machen und wir werden auch weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden in der EU zusammenarbeiten.“

Ein Apple-Sprecher gegenüber dem Handelsblatt

Banken begrüßen den Entwurf – gleiches Recht für alle

Klingt zwischen den Zeilen danach, dass man der Bundesregierung das alles, was sie nicht versteht, erklären will, mit ihr sogar zusammenarbeiten will, nicht aber mit dem Parlament, das hierüber zu befinden hat. Ansonsten will man aber offenbar lieber auf EU-Ebene über sowas diskutieren – und nicht nur mit den störrischen Deutschen.

Die Sicherheitsbedenken, die Apple vor sich herträgt, wirken indes wenig glaubhaft angesichts der Tatsache, dass die deutschen Banken strengstens reguliert werden und auch eine strengste rechtliche Prüfung des Entwurfs erfolgt sei, was eben zu dem längeren Hin und Her im Finanzausschuss geführt haben soll. Auch der digitale Branchenverband Bitkom, dem Apple ja auch angehört, spricht von einem „Hauruck-Verfahren“ und kritisiert, der Gesetzgeber greife hier tief in die Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle ein.

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Initiative hingegen als einen „Schritt in die richtige Richtung:

Der Zugang zu technischen Schnittstellen ist heute ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für Zahlungsverkehrssysteme. Wichtig ist dabei, dass für alle Marktteilnehmer – ganz gleich, ob große Plattformanbieter oder Banken und Sparkassen – die gleichen Rahmenbedingungen gelten.“

Statement der Deutschen Kreditwirtschaft DK

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